(jml) Wenn auch mit kleinen Ergänzungen. Wer trägt denn nun die Haftung für Abschwemmungen bei Starkregen, wie es der Tagesordnungspunkt fünf der Marktratssitzung anführte? Den Teilnehmern lag eine Rundmail des Bauernverbandes (Schwäbisch Hall – Hohenlohe – Rems e. V.) zur Einsichtnahme vor. Ebenso eine gedruckte Arbeitshilfe zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft mit viel Text und Hinweisen in Behördendeutsch.
Fragen zu den Kostenträgern nach Beseitigung von Hochwasserschäden zeigen, dass diese in aller Regel am Grundstückseigentümer hängen bleiben. Nicht also unbedingt am derzeitigen Besitzer oder Pächter. Das gilt auch für abgeschwemmtes Ackerland und in andere Grundstücke eingedrungenes Material. Eine gegenseitige Verpflichtung, Aufräumkosten zu übernehmen oder abgeschwemmte Erde wieder auf die Äcker aufzubringen, besteht zwischen Grundstückseigentümern nicht. Landwirte können auch nicht verpflichtet werden, an erosionsgefährdeten Stellen auf Ackerbau zu verzichten oder nur bestimmte Kulturen (zum Beispiel keinen Mais) anzubauen. noch dazu findet sich im Bauernverbandstext eine "Gummi-Formulierung": „Solange der Besitzer des Ackers keine groben Bewirtschaftungsfehler macht.“ Das Mail endet mit der Bemerkung: Ob sich die Rechtslage irgendwann mal ändert, weil die Öffentlichkeit den Maisanbau als Gefahr sieht, bleibt möglichen zukünftigen Verfahren überlassen. Klar ist, dass Felder mit dieser Kulturpflanze in Hanglagen stark erosionsgefährdet sind.
Doch wie sieht es mit Schäden durch Abschwemmungen aus Feldern auf öffentliche Bereiche wie Wegränder, Straßengräben, Kanaldurchlässe, Feld- und Waldwege aus? Diese sind in gemeindlichem Eigentum. Darüber wurde in der Sitzung heiß diskutiert. Bürgermeister Götz informierte, dass in den Bereichen Weidelbach und Armenlohe starke Ausschwemmungen zu verzeichnen waren. Stellenweise sei dort das Bankett höher als die Teerdecke. Zweiter Bürgermeister Gerhard List forderte: „Auf dieses Ereignis muss reagiert werden. Wir müssen die Gräben und Durchlässe zeitnah sauber machen und die anderen Flächen Stück für Stück in Angriff nehmen.“ Auch die Sandfangkästen entlang der Straßen müssten mehrmals im Jahr entleert werden. Problemstellen sind am Wanderparkplatz, an der Eichelbachbrücke im Rammental, in Röthenbach an der Verdichterstation und im oberen Eichelbach-Bereich.
Eigenmächtig veränderte Grundstücksgrenzen, kaum Hemmstreifen mit Grünbewuchs, zu wenig Abstand zu Gräben und viele weitere Aspekte kamen auf den Tisch. Adrian Blödt forderte eine mit Fotos dokumentierte Bestandsaufnahme der Ist-Situation, um bei späteren Schäden Kostenansprüche formulieren zu können. Andiskutiert wurde, ob das in den 1970er Jahren errichtete Biotop im Bereich Armenlohe als Rückhaltebecken für Starkregen umgenutzt werden könnte. Auf den Gründörfern sollen die Bewohner in eigener Verantwortung für Schadensabwehr sorgen. Der Bürgermeister schätzt die sofort zu erledigenden Maßnahmen auf bis zu 120.000 Euro Kosten. Bisher seien pro Jahr etwa 80.000 Euro für solche Ausbesserungen verwendet worden. Götz plädierte dafür, mit der Reinigung von Durchlässen und Gräben eine Firma zu beauftragen. Da sollten mehrere Unternehmen angeschrieben werden. Bauhofmitarbeiter werden sukzessive Grenzüberschreitungen per GPS erfassen. Götz will kurzfristig eine Bauausschuss-Sitzung zu dem Thema anberaumen.
Kohlberg
20.07.2018 - 12:02 Uhr
Der Dreck muss weg
von Autor JML
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