Konnersreuth
06.11.2022 - 10:58 Uhr

Experte informiert zum Thema „Rechtliche Vertretung und Vorsorge“

Ein Vortrag von Manfred Häfner von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Tirschenreuth stand im Mittelpunkt des Treffens der kommunalen Behindertenbeauftragten, das im Schafferhof stattfand. Der Sozialpädagoge hatte das Thema „Rechtliche Vertretung und Vorsorge“ gewählt.

Häfner machte in seinem Vortrag deutlich, dass in Deutschland alle Personen mit erreichtem 18. Geburtstag volljährig und damit uneingeschränkt allein geschäftsfähig sind. Wie aber verhält es sich, wenn voll geschäftsfähige Personen durch Unfall oder Krankheit vorübergehend oder auf Dauer in ihrer Entscheidungsfähigkeit und damit ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt oder gänzlich beeinträchtigt sind? "Wer entscheidet in solchen Situationen für diese Menschen?", fragte Häfner und lieferte sogleich die Antwort.

Dringend erforderlich seien im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung. „Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Erwachsener bestimmen, wer im Falle seiner vorübergehenden oder dauerhaften rechtlichen Handlungsunfähigkeit an seiner Stelle rechtsverbindlich entscheiden und unterschreiben darf“, so Häfner. Eine solche Vollmacht sei stets widerruflich und könne nur bei Vorlage des Originals verwendet werden. Der Experte riet dazu, für diese Vollmacht ein Vorsorgeformular zu verwenden, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben sei, es von einem Arzt unterzeichnen zu lassen und dieses noch zusätzlich öffentlich beglaubigen zu lassen. Letzteres mache jeder Notar oder die Betreuungsstelle des Landratsamtes.

Mit einer Patientenverfügung könne zudem jeder Erwachsene festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Falle einer todesnahen Situation erfolgen sollen, wenn der Patient sich dazu nicht mehr äußern kann. Eine Betreuungsverfügung diene dazu, festzulegen, welche Person im Falle der Notwendigkeit der Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht als rechtlicher Vertreter bestimmt werden soll. Formblätter zu allen diesen Fragen gibt es bei der Betreuungsstelle am Landratsamt Tirschenreuth, Telefon 09631/880.

 
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