Schirnding
07.05.2021 - 12:56 Uhr

Kontrolle bei Schirnding: Brotzeitmesser zieht Strafverfahren nach sich

Zehn Zentimeter lang war die Klinge. Weil solche Messer verbotene Gegenstände in Deutschland sind, bekommt der Besitzer Probleme.

Bei einer Kontrolle bei Schirnding bekam ein Reisender aus Rumänien Probleme. Symbolbild: Bundespolizei/exb
Bei einer Kontrolle bei Schirnding bekam ein Reisender aus Rumänien Probleme.

Bei einer grenzpolizeilichen Kontrolle auf der Bundesstraße 303 ist eine Streife der Bundespolizeiinspektion Selb in der Nacht zum Freitag auf eine verbotene Waffe gestoßen. Gegen 3 Uhr leiteten die Fahnder einen Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr in eine bei Schirnding eingerichtete Kontrollstelle.

In einer Umhängetasche, die im Kofferraum lag, entdeckten die Beamten ein Springmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern. Der in Deutschland verbotene Gegenstand wurde von den Beamten sichergestellt.

Der Fahrer war auf dem Weg zu seiner Arbeit nach Belgien und gab an, dass er das Messer nur als Brotzeitmesser nutzt. Auf den 44-jährigen Rumänen kommt nun ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz zu.

Schirnding07.05.2021
 
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