(doz) Die BWG rief nach dem Einsturz eine Sondersitzung ein. Vor allem eine Frage treibt die Fraktion um: "Warum hat man den offensichtlich schlechten Bauzustand des Gefängnisturmes nicht früher erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen?" Und die BWG schiebt gleich hinterher: "Eine Erklärung zu dem bedauerlichen Vorfall in der jüngsten Sitzung des Stadtrats hat er (Bürgermeister Gesche, Anm. d. Red.) nicht für notwendig erachtet." Stadt-Pressesprecher Michael Hitzek erklärte, dass es im Stadtrat zum Thema Gefängnisturm keinerlei Nachfragen gegeben habe - und Gesche im Bauausschuss eine Woche zuvor über den Sachstand informiert habe: "Jedoch war dort kein Vertreter der BWG-Fraktion anwesend." Die Stadt Burglengenfeld ist seit dem Jahr 2014 Eigentümerin des Gefängnisturms, dessen älteste Teile mehr als 500 Jahre alt sind
Bogen eingestürzt
Laut Hitzek ist der Einsturz des Gewölbes nicht vorhersehbar gewesen. Das habe Architekt Arthur Pufke, der zusammen mit der Stadt und dem Landesamt für Denkmalpflege das Sanierungskonzept erarbeitet und auch die Baualtersforschung betrieben hat, deutlich gesagt. In einer schriftlichen Stellungnahme der Stadt heißt es: "Die Untersuchungen ergaben: Vermutlich Anfang des 19. Jahrhunderts wurde im Keller des Turmes eine Zelle zugeschüttet, also nicht so verfüllt und verdichtet, wie man es heute nach den anerkannten Regeln der Technik machen würde. Auf diesen verfüllten Bereich wurden Mauern aufgesetzt, die drei Etagen Gewölbebögen tragen. Der unterste dieser Bögen ist eingestürzt aufgrund von Setzungen der wohl 200 Jahre alten Aufschüttung."
In der Pressemitteilung der BWG fordert die Fraktion, dass das dem Turm vorgelagerte Wohngebäude abgebrochen werden muss, um den Gefängnishof freizulegen und die alte Stadtmauer wieder sichtbar zu machen. Es ist nach Meinung der BWG die Aufgabe der Stadt, die Spuren der Vergangenheit wieder sichtbar zu machen, "statt ein marodes Wohngebäude zu sanieren, das die historische Substanz verdeckt und das niemand braucht". Die derzeit verfahrene Situation biete Gelegenheit, das Gesamtkonzept erneut zu diskutieren und einen historischen Fehler - die nicht gerechtfertigte Verschwendung von Steuergeldern - in letzter Minute zu verhindern.
Antrag genehmigt
Die Stadt erklärte dazu, dass die Baualtersforschung ergeben habe, dass der Teil, der von der BWG als "vorgelagertes, marodes Wohngebäude" bezeichnet wird, deutlich älter ist, als bislang angenommen. Demnach stammen diese Gebäudeteile aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Stadtverwaltung habe außerdem bereits einen Antrag auf Abbruch des sogenannten Gefängniswärter-Wohnhauses (Fronfestgasse 5) und des gegenüberliegenden Anwesens (Fronfestgasse 2) gestellt. Letzterer wurde genehmigt. In der Fronfestgasse 2 stehen neue Garagen. Den anderen Antrag (Fronfestgasse 5) hat das Landratsamt Schwandorf mit einem Schreiben vom April 2014 abgelehnt. Der Stadtrat sei im Juni 2014 darüber informiert worden.













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