Krummennaab
17.06.2026 - 15:18 Uhr

Gemeinderat beschließt einfachen Bebauungsplan für „Krummennaab Mitte“

Das Bauleitverfahren, der einfache Bebauungsplan „Krummennaab Mitte“, beschäftigte den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Welches Ziel verfolgt der Plan, der den ungültig gewordenen, aus den 1980er Jahren stammenden ablösen soll?

Das Umfeld der katholischen Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt ist nur ein kleiner Teil des Bebauungsplanes „Krummennaab Mitte“ Bild: Werner Robl
Das Umfeld der katholischen Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt ist nur ein kleiner Teil des Bebauungsplanes „Krummennaab Mitte“

Von Werner Robl

Der Urplan aus den 1980er Jahren und dessen Änderungen in den Folgejahren seien ungültig, stellte Diplom-Ingenieur Bernhard Bartsch aus Sinzing im Landkreis Regensburg in der aktuellen Gemeinderatsitzung in Krummennaab fest. Von Bartsch angefertigt wurde inzwischen ein aktueller Entwurf, weil – so Geschäftsstellenleiter Gerhard Streibelt von der Verwaltung – „Klarheit herrschen“ müsse. „Selbstverständlich“, sagte Bartsch, „wollen wir die Sache nicht einer unsicheren Situation überlassen.“ Der Fachberater sprach sich für einen „einfachen Bebauungsplan“ und für die langfristige Beibehaltung der Strukturen aus.

Zu den Fakten, die zum Besuch des Architekten im Gemeinderat geführt hatten: Die Gemeinde verfügt seit Jahren über einen – so der Fachausdruck – „vorbereitenden Bauleit- beziehungsweise Flächennutzungsplan". Dargestellt wird dieser als Dorfgebiet am Ortszentrum der Gemeinde Krummennaab nördlich der Hauptstraße. Südlich davon stellt der Flächennutzungsplan gewerbliche Bauflächen, auch des ehemaligen Seltmann-Areals, dar. Für den Bereich des durch die Landwirtschaft geprägten historischen Ortskerns besteht – laut Zweitem Bürgermeister Rainer Schwingshandl, der vorübergehend Sitzung leitete (die Bürgermeisterin war persönlich betroffen) – kein Bebauungsplan. Der direkt angrenzende Bebauungsplan, wurde „im Jahr 1982 genehmigt“, lauteten die weiteren Informationen in der aktuellen Gemeinderatsitzung.

Nutzungskonflikten vorbeugen

Bei einem zurückliegenden Rechtsstreit (hinsichtlich zulässiger Bauvorhaben) bemängelte das Verwaltungsgericht, dass der Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden war. Entschieden wurde, dass die bisher landwirtschaftlichen Flächen nunmehr auch als Wohnflächen im Bebauungsplan einzustufen wären.

Tatsache ist nun, dass die zuletzt vor drei Jahren erlassene 3. Änderung mit Teilaufhebung in größeren Bereichen unwirksam sei. Das Wohnen dort, so wurde in der Sitzung vorsorglich betont, sei vor landwirtschaftlichen Störungen und Belästigungen (beispielsweise Tiergeräusche und Gerüche) weniger geschützt als in anderen Bereichen. Der historische, durch landwirtschaftliche Betriebe geprägte Ortskern liegt zwischen der Schulstraße im Osten, der Hauptstraße im Süden sowie der Dr.-Höcht-Straße im Nordwesten der Gemeinde Krummennaab.

Einstimmiger Beschluss

Ziel des aktuell erstellten Bebauungsplanes mit Festlegung des Dorfgebietes sei es – so Zweiter Bürgermeister Rainer Schwingshandl in der öffentlichen Sitzung –, etwaigen Nutzungskonflikten vorzubeugen. „Man sieht, es wichtig. Die Entscheidung dient nicht den Einzelinteressen, sondern der Gemeindeentwicklung", wandte sich Bürgermeisterin Marion Höcht an die Zuhörer im Sitzungssaal des Rathauses in Krummennaab.

Der Gemeinderat von Krummennaab einigte sich ohne große Diskussion, geschlossen auf die Aufstellung des sogenannten „einfachen Bebauungsplanes“. Zudem auch auf die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Krummennaab Mitte“, mit dem Ziel – so die vom Gemeinderat und Zweiten Bürgermeister Rainer Schwingshandl verkündete Beschlussvorlage – „mindestens die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich als Dorfgebiet, Mischgebiet bzw. der Gemeindebedarfsflächen festzusetzen".

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