Zum Thema „Vorsorge für den Fall von Unfall, Krankheit und Alter durch Vorsorge-, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung“ hatte die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Krummennaab ins Foyer der Schulturnhalle eingeladen.
Referent war Diplom-Sozialpädagoge (FH) Manfred Häfner von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Tirschenreuth. Laut Mitteilung waren viele Besucher gekommen. An Fallbeispielen aus dem Alltag verdeutlichte Häfner demnach die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht. Diese könne die verschiedenen Bereiche wie etwa Gesundheit, Finanzen/Vermögen und Unterbringung regeln. Entsprechende Formulare seien bei der Betreuungsstelle oder auf der Homepage des Landesjustizministeriums abrufbar. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung könne man aber auch über den Notar bearbeiten lassen. Dies sei aber nicht zwingend erforderlich, ausschlaggebend sei die juristisch korrekte Formulierung in Schriftform.
Liege keine beglaubigte Vorsorgevollmacht vor, werde durch gerichtliche Anordnung ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Der Referent betonte, dass stets einer Vertrauensperson eine derartige Vollmacht erteilt werden soll und das Original sorgfältig und sicher aufbewahrt werden muss.
Mit Beispielen verdeutlichte der Diplom-Sozialpädagoge die „trockenen“ Themen mit den entsprechenden Paragrafen. Die Zuhörer konnten am Ende des Referates Formulare und eine Notfallmappe mit nach Hause nehmen. Häfner bekräftigte laut Mitteilung nochmals eindringlich die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung, die jeder Volljährige abschließen sollte.
Krummennaabs Seniorenbeauftragte Anneliese Krenkel bedankte sich für den kurzweiligen Informationsnachmittag mit einen Präsent beim Referenten.


















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.