Darauf wies Hauptamtsleiter Wolfgang Roggenhofer im Namen der Bauverwaltung hin. Bei Veranstaltungen gemeindlicher Vereine wird öffentlicher Verkehrsgrund in Anspruch genommen: Dafür muss laut Roggenhofer eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden. Nach der Satzung über die Benutzung gemeindlichen Grundeigentums wird dafür eine Gebühr (nach Größe der Fläche) fällig. Da einige Vereine ihre Feste ohne diese Erlaubnis veranstalten, andere aber die Genehmigung beantragen, will die Gemeinde hier zu einer einheitlichen Regelung kommen. Eine Gebühr wird wohl nicht erhoben. Aber die Gemeinde will die Einhaltung der Meldepflicht im Auge behalten.
Kümmersbruck
26.05.2019 - 20:50 Uhr
Feste auf öffentlichem Grund: Kümmersbruck schaut auf die Meldepflicht
von Klaus Högl
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