Dabei verzichtet die Kommune bei den Grabgebühren auf die bisherige Unterscheidung zwischen dem alten und neuen Friedhof. Einfluss auf die neu festgesetzten Gebühren nahm die Sanierung des Leichenhauses. So vergab der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung im Dezember einen weiteren Auftrag. Er betrifft die Baumeister- und Putzarbeiten für die Aussegnungshalle. Den Zuschlag erhielt die Firma Wurzelbacher aus Freihung zum Angebotspreis von 35 060 Euro.
Bis auf die achte Stelle hinter dem Komma hatte Kathrin König die neuen Gebührensätze in ihrer Globalkalkulation errechnet. Dabei wurde die Ruhepflicht der Gräber, auch die für Urnen, einheitlich auf 15 Jahre festgelegt. Die Gebühren für das Leichenhaus werden künftig nicht mehr pauschal, sondern für die tägliche Beanspruchung erhoben. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grabrecht entweder um ein oder um fünf verlängert werden.
Der Gemeinderat legte folgende jährliche Gebühren für eine Grabstätte durch die Änderung der Friedhofsgebührensatzung fest: Kindergrab oder anonymes Urnengrab 7,38 Euro (bisher 5 Euro), Urnengrab 13,39 Euro (20 Euro), Einzelgrab 15,58 Euro (bisher 15 Euro für den alten/20 Euro für den neuen Friedhof), Doppelgrab 30,81 Euro (15 Euro/33 Euro) und Dreifachgrab 37,04 Euro (36 Euro). Die Satzung ermächtigt die Verwaltung, in besonderen Härtefällen eine Ermäßigung bei den Grabgebühren vorzunehmen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die bisher erhobene pauschale Leichenhausgebühr von 50 Euro wird durch eine tägliche Nutzungsgebühr von 42 Euro abgelöst. Geregelt ist nunmehr auch, dass die Bestattung privaten, frei zu wählenden Bestattungsunternehmen obliegt. Sie sind von den Hinterbliebenen oder die Bestattung besorgenden Personen zu beauftragen. Die Satzungsänderungen treten auf Beschluss des Gremiums zum 1. Februar in Kraft.
Wald vorbildlich bewirtschaften
Auf rund 4000 Euro schätzt der Gemeinderat die Kosten für ein neues Forstbetriebsgutachten. Es hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das alte endete am 31. Dezember 2015. Die endgültigen Kosten allerdings werden erst nach Einholung von Angeboten feststehen. Eine Hälfte übernimmt der Freistaat Bayern, heißt es dazu in einem Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
„Für die Kostenschätzung haben wir eine Holzbodenfläche von sechs Hektar und Nichtholzboden sowie sonstige Flächen von acht Hektar für den unbelasteten sowie eine Holzbodenfläche von siebzehn Hektar und Nichtholzboden sowie sonstige Flächen von drei Hektar für den belasteten Teil unterstellt“, zitierte Gemeindeoberhaupt Günter Kopp aus dem erwähnten Schriftstück. Nach seinen Worten ist es Ziel der Kommune, den Wald vorbildlich zu bewirtschaften. Was gemacht werden muss, ist den Waldbestand nach den vorgegebenen Kriterien zusammenzustellen. Hans-Gerd Reindl (SPD) meinte dazu, dass der Gemeinderat dann einen Naturwandertag anberaumen könne.
Bei Regierung mit Fassadenprogramm
Bürgermeister Günter Kopp gab Entscheidungen des Gemeinderats aus der Dezember-Sitzung bekannt. So übernimmt die Architektenleistungen für die Sanierung und dem Umbau der Grundschule das Architekturbüro Drehobel in Brand. Mit der Wartung der Abwasseranlagen mit Pumpen, Wirbeljets und Kompressoren ist ein Inspektionsvertrag mit der Firma D.W.I. Service-Süd GmbH in Weidenberg geschlossen worden. Josef Dötterl aus Pullenreuth erneuert für 3737 Euro (brutto) die Holztore der gemeindlichen Außenstelle im Reißn-Wald. Zudem erhält die Pfadfindergruppe St. Georg einen Zuschuss für die Teilnahme am 24. World Scout Jamboree in den USA.
Ein spannender Termin steht laut Kopp am 29. Januar an, wenn die Angebote für den Neubau der zwei Kilometer langen Gemeindeverbindungsstraße nach Zinst geöffnet werden. Am gleichen Tag ist eine Besprechung mit der Regierung über ein Fassadenprogramm und die Festlegung des Sanierungsgebietes. Von dieser Maßnahme der Städtebauförderung können auch private Grundstücksbesitzer profitieren, betonte der Versammlungsleiter.
Das Gremium genehmigte den Bauantrag für die Erweiterung des Wohnhauses auf Flurnummer 41 in der Gemarkung Zinst. Gegen die Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Garagengebäudes auf Flurnummer 11/1 in Oberwappenöst erhob es keine Bedenken. Geplant siund im Erdgeschoss zwei Garagenstellplätze für Firmenfahrzeuge sowie im Dachgeschoss drei Büroräume und zwei Toiletten.
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