Um die Online-Dienste der Verwaltung nutzen zu können, ist neben einem Internetzugang Voraussetzung: Man weiß, dass es welche gibt und wo man sie findet. Eine Werbekampagne soll für daher mehr Bekanntheit sorgen, schreibt die Gemeinde Kulmain in einer Pressemitteilung.
Die Nutzungszahlen von Online-Verwaltungsdiensten in Bayern konnten seit Beginn der Coronapandemie einen sprunghaften Anstieg um 30 Prozent verzeichnen. "Doch auch viele andere Dienste sparen den Bürgerinnen und Bürgern viel Zeit", erklärt Bürgermeister Günter Kopp. Um die Bewohner auf die aktuell verfügbaren Online-Dienste unter www.kulmain.de aufmerksam zu machen, hat die Kommune eine Werbekampagne in der Tageszeitung und den sozialen Medien sowie auf der Homepage gestartet. Unter dem Motto: 'Deine Verwaltung. Nur einen Klick entfernt' soll den Bürger bewusst werde, dass ihre Kommune auch "online" kann - und das 24 Stunden am Tag von zu Hause aus und sogar am Wochenende."
Auf der kommunalen Webseite finden sich die Online-Dienste unter dem Begriff "Bürgerserviceportal" im Hauptmenü unten links. Für den Großteil der Online-Anträge braucht man sich lediglich mit Nutzernamen und Kennwort zu registrieren. Für einige weitere Angebote, die ein hohes Sicherheitsniveau erfordern, brauchen die Nutzer für die Anmeldung im Portal die sogenannte "BayernID".
Ebenso fürs Landratsamt
Diese benötigt den eigenen Personalausweis mit freigeschalteter elektronischer ID und eine kostenlose App (zum Beispiel AusweisApp2), die aus einem der gängigen App-Stores herunterladen kann. Diese BayernID ist ebenso auf den Seiten des Landratsamtes oder des Freistaates einsetzbar, so dass nur eine erweiterte Registrierung für alle möglichen Behördengänge erforderlich ist.
"Selbstverständlich ist Bürgern die Sicherheit ihrer Daten wichtig", weiß Kathrin König, die Geschäftsleiterin und Datenschutzbeauftragte der Gemeinde. "Deshalb muss die Registrierung für sie absolut sicher sein. Gleichzeitig muss auch für die Behörde die Identität des Antragstellers sicher nachvollziehbar sein. Beide Sicherheits-Aspekte werden durch die Anmeldung im Bürgerservice-Portal berücksichtigt."
"Wir haben uns beraten und ein schönes Paket für die Kulmainer Bürger geschnürt", betont EDV-Leiter Georg Redl junior. "So schwer die Coronapandemie auch ist, so rasch beschleunigt sie auch die digitalen Lösungen und deren Akzeptanz bei Behörden und Bürgern."
Redl, der die Einrichtung mit dem Softwarehersteller AKDB vorgenommen hat, zählt eine Fülle an Diensten auf, die nun von zu Hause aus erledigt werden können: Personenstandsurkunden aus dem Standesamt, Kontrolle der Meldedaten (einschließlich Beantragung von Übermittlungssperren), Umzug innerhalb der Gemeinde, Voranzeige einer Anmeldung, Bürgerauskunft oder Statusabfrage zum Thema Ausweis. Hausbesitzer können die Wohnungsgeberbestätigung für einziehende Mieter oder Mitwohnende online erstellen, jeder Wähler seine Briefwahlunterlagen beantragen.
"So schwer die Coronapandemie auch ist, so rasch beschleunigt sie auch die digitalen Lösungen und deren Akzeptanz bei Behörden und Bürgern."
Auch die Wasserzählerablesung ist für die Haushalte deutlich leichter: Künftig wird im Heimatboten ein QR-Code abgedruckt, der zum Bürgerserviceportal führt. Dort kann unter Angabe der Zählernummer und des -standes am PC, auf dem Tablet oder Smartphone der Wasserzählerstand eingetragen werden. Auch ein SEPA-Lastschrift-Mandat kann online ausgefüllt werden und kann nach der Unterschrift durch den Kontoinhaber auch digital den Weg in die Verwaltung finden. Sogar anfallende Gebühren lassen sich bezahlen. Das gewünschte Dokument finden die Bürger ein paar Tage später im eigenen digitalen Postfach oder im Briefkasten zu Hause.
Auch weiterhin analog
Alle Mitarbeiter der Gemeinde können künftig auf ihre Lohnunterlagen via Nutzerkennung und Passwort digital zugreifen. So ist auch das Personalbüro einen Schritt näher zur Digitalisierung herangetreten. Die herkömmlichen Wege in analoger und persönlicher Form stehen selbstverständlich nach wie vor für alle Bürger und Mitarbeiter offen.
Den Weg zur Digitalisierung von Verwaltungsdiensten hat der Gesetzgeber bereits vor einigen Jahren geebnet: So verpflichtet das Onlinezugangsgesetz OZG) Bund, Länder und Gemeinden, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online nutzbar zu machen.





















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