Kulmain
26.09.2019 - 13:03 Uhr

Metzger rüsten nach

Regionalität, Qualität und das Tierwohl stehen aktuell im Fokus von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Herbert Thiem, Obermeister der Metzgerinnung Nordoberpfalz, lud in seinen Betrieb nach Kulmain, um ein neues Gerät vorzustellen.

Hermann Malzer aus Konnersreuth (von links), Toni Landgraf aus Tirschenreuth, Stefan Hecht von der Metzgerei Rubenbauer in Ebnath, Herbert Thiem aus Kulmain, Metzger Hans Braun aus Kulmain und Armin Stegmaier von der Firma Eberle präsentierten das neu installierte Betäubungsgerät. Bild: ak
Hermann Malzer aus Konnersreuth (von links), Toni Landgraf aus Tirschenreuth, Stefan Hecht von der Metzgerei Rubenbauer in Ebnath, Herbert Thiem aus Kulmain, Metzger Hans Braun aus Kulmain und Armin Stegmaier von der Firma Eberle präsentierten das neu installierte Betäubungsgerät.

Ab Dezember dieses Jahres müssen die Schlachtbetriebe im Metzgereigewerbe den Betäubungsvorgang von Schweinen und Schafen dokumentieren.

Der Obermeister der Metzgerinnung Nordoberpfalz Herbert Thiem hatte zur Präsentation des neu installierten Betäubungsgerätes der Firma Eberle aus Aalen bei Stuttgart in sein Schlachthaus eingeladen. "Rund 15 Metzgerbetriebe schlachten in unserem Landkreis noch selbst. Alle müssen bis Dezember 2019 diese Betäubungs- und Dokumentationstechnik nachrüsten", erläuterte Thiem. Rund 5000 Euro muss jeder noch selbst schlachtende Betrieb zum Fortbestand dafür investieren. Installateur Armin Stegmaier erläuterte den Metzgermeistern die Funktionsweise und Bedienung des Gerätes. Das Gerät zeichnet den Betäubungsvorgang automatisch auf, regelt diesen nach voreingestellten aber auch nach individuell programmierbaren Vorgängen.

Das Gerät speichert Datum, Uhrzeit, ordnungsgemäße und Fehlbetäubungen samt den eingesetzten Strömen, Spannung, Zeit und Frequenzen. Es dokumentiert bis zu 100 000 Vorgänge im Gerät, die per USB-Stick vom Nutzer und Amt ausgelesen oder direkt angesehen werden können. "Förderung dazu gibt es keine", wusste Thiem. Stegmeier erklärte, dass mit dem Gerät nicht nur die Betäubung des Schlachttieres überwacht und aufgezeichnet, sondern auch der Vorgang individuell mit fünf Programmen mittels unterschiedlicher Stromstärke und Zeit ausgeführt und vereinfacht werden kann. "Es werden mit der Anpassung der Stromstärke Schlachtschäden wie Einblutungen, Verkrampfung und Knochenbrüche vermieden und damit die Fleischqualität erhöht und das Schlachtvieh möglichst geschont", erklärte der Installateur. Die Betäubungszange wird am neuen Betäubungsgerät angeschlossen und funktioniert wie bisher. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetäubungszeit beträgt acht Sekunden pro Schlachttier. Dabei wird eine Stromstärke von mindestens 1,3 Ampere bei der Herz- und Kopfbetäubung mit 8,5 und 2,5 Sekunden bei individuell angepassten Frequenzen eingesetzt. Der Firmenvertreter verdeutlichte, dass das Gerät kurzschlusssicher ist und mittels Adapter die alten Betäubungszangen weiter als Reserve verwendet werden können. "Die Qualität des Fleisches wird dadurch besser, die schonende Schlachtung sicherer und für die Prüfbehörden nachvollziehbar. Der Betäubungsvorgang ist für das Bedienpersonal kontrollierbar, für das Schlachtvieh schonend, die Nachkontrolle durch die Behörde wird vereinfacht", verdeutlichte der Obermeister. Die Auswertungssoftware kann sowohl vom Amt als auch vom Anwender auf dem PC installiert werden. Das Gerät wird direkt im Schlachtraum installiert und signalisiert per Pfeifton richtige und falsche Betäubungsvorgänge. Diese können auch per Bedienungsampel nach außerhalb übertragen werden. Thiem ergänzte, dass die nach EU-Norm zugelassenen Schlachter das Rohfleisch nur innerhalb des Verarbeitungsbereiches ohne Weitertransport bearbeiten dürfen. Die anwesenden Metzgermeister aus der Region waren von der Funktionalität des Gerätes samt Dokumentation überzeugt, die künftig zwingend für Schlachtbetriebe vorgeschrieben ist.

 
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