Kulmain
21.07.2023 - 12:49 Uhr

Noch länger Baustellen in Witzlasreuth

Witzlasreuth war in zwei Bereichen Diskussionsthema bei der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag. Zum einen ging es um eine Straßensperrung und zum anderen um den Kanal- und Wasserleitungsbau.

Für beide Bereiche gab es keine guten Nachrichten. Stefan Vetter (Freie Wähler) bat beim ersten Problemfall um Auskunft über den Grund der Sperrung des Verbindungsweges von der Bergstraße zum Ringweg. Nach den Worten von Zweitem Bürgermeister Albert Sollfrank liegt die Ursache in einer akut vom Einsturz bedrohten Garage. Die dort errichtete Stützvorrichtung kann die Verkehrsbelastung nicht mehr aufnehmen, weil die verwendeten Palisaden dafür ungeeignet seien. Wenn sie eine bestimmte Neigung eingenommen haben, kann sie kein Mensch mehr aufhalten, sagte er. "Wir wollen eine vernünftige Lösung finden", so Bürgermeister Günter Kopp. Gespräche mit den Anliegern werden demnächst aufgenommen.

Ausschreibung erst 2024

Nach dem Konkurs der Baufirma aus Stadtsteinach blieben noch viele Restarbeiten bei den Kanal- und Wasserleitungsarbeiten zurück. Seit 19. April ruhen dort die Arbeiten. Der Kanal muss noch gemacht werden, teilte der Rathauschef am Dienstag mit. Aber mit Sicherheit wird es in diesem Jahr nicht mehr zu einer Ausschreibung des Leistungsverzeichnisses für die noch zu erledigenden Arbeiten kommen, schränkte er ein. Den Bauhof beauftragte er, die Straßen für den Winter in Ordnung zu bringen.

Wieder landwirtschaftliche Flächen

In den Bereich "Bauwesen" fiel zudem die elfte Änderung des Bebauungsplans "Kulmain-West", bei der das dort ausgewiesene Gewerbegebiet zurückgenommen und wieder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden soll. Die Herausnahme des Gewerbegebietes wurde durch die Ausweisung des Gewerbegebietes "Am Schirnitzbach" erforderlich, um eine Zersplitterung zu verhindern, und wurde bereits mehrmals durch den Gemeinderat behandelt. Vier Stellungnahmen lagen nochmals dem Gemeinderat vor. Sie wurden als Standardstellungnahmen oder als unbeachtliche Stellungnahmen gewertet. Der Entwurf der elften Änderung des Bebauungsplans wird nun für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und im gleichen Zeitraum die Beteiligung der Behörden vorgenommen.

 
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