Es ist ein vorgeschriebenes Verfahren nach dem "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung". Erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sollen bei diesem Verfahren festgestellt werden.
Zweitem Bürgermeister Albert Sollfrank blieb es als Fachmann vorbehalten die 37-seitige Scoping-Unterlage zu erläutern und zu interpretieren. Im Mittelpunkt stand dabei der 840 Meter lange und 1877 in Betrieb genommene Tunnel Armannsberg, der nicht über den erforderlichen Tunnelquerschnitt zur Nachrüstung einer Oberleitung verfügt.
Drei Möglichkeiten, den Tunnel fit für die Elektrifizierung zu machen, enthält die Unterlage, aber auch drei Alternativtrassen, den Tunnel zu umgehen. Soweit die elektrifizierte Strecke weiter durch den Tunnel Armannsberg verläuft, müsste dieser aufgeweitet werden. Denkbar wäre auch, eine eingleisige Röhre neben dem bestehenden Tunnel zu verlegen - mit Ausweitung des bestehenden. Als dritte Möglichkeit käme eine neue, zweigleisige Tunnelröhre in Betracht. Der bestehende Tunnel würde dann mit dem Ausbruchmaterial des neuen verfüllt werden.
Im Falle, dass der Armannsbergtunnel still gelegt wird, sieht das Scoping-Verfahren drei Alternativtrassen vor. Wobei die Alternativen 1 und 2 das Trinkwasserschutzgebiet der Wasserversorgung Witzlasreuth-Oberwappenöst in geringer Entfernung passieren oder bei der Variante 2 durchschneiden würden.
Die Variante 1 würde zudem eine erhebliche Lärmbelästigung für Anwohner in Lenau und Witzlasreuth mit sich bringen sowie zu einer sehr langgestreckten Neuzerschneidung von Waldflächen führen, heißt es. Die zwei Alternativen werden deshalb in der Unterlage selbst verworfen. Möglichkeit Nummer 3 wäre ein Tunnel durch den Schwarzberg.
Neben möglichen Auswirkungen auf die Umwelt kritisierten die Räte auch die Kosten für die Gemeinde scharf. Denn die Anpassung der Brückenbauwerke in Lenau und Oberwappenöst für die Elektrifizierung würden ihr teilweise oder ganz in Rechnung gestellt werden (Bericht folgt).
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