Den letzten Willen regeln und dabei keinen Fehler machen, das war das Thema eines Informationsabends bei der KAB Kulmain. Josef Wismet, Rechtsstellenleiter des KAB-Diözesanverbandes Regensburg, war dazu als Referent ins Pfarrheim gekommen.
Den zahlreichen Zuhörern machte Wismet schnell bewusst, welche Folgen es haben kann, wenn der Tod als Tabu-Thema in der Familie ausgespart bleibt. Ohne Testament komme beim Ableben die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Die Kinder erbten dabei zu gleichen Teilen, die Höhe des Erbteils des Ehepartners richte sich nach dem Güterstand, in dem die Eheleute gelebt haben. Ohne Kinder und Ehepartner kämen die nächsten Verwandten zum Zuge.
Es bleibt aber jedem selbst überlassen, die Erbfolge im Testament anders zu regeln. Lediglich das sogenannte Pflichtteilsrecht setzt der Verfügungsfreiheit Grenzen. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Nachlassregelung ist ein eigenhändiges Testament. Auch muss der Verfasser volljährig und geschäftsfähig sein. Eingehend erläuterte Wismet auch das häufig von Eheleuten errichtete gemeinschaftliche Testament. Mit dem Tod eines der Ehepartner ist hier der Überlebende an die niedergeschriebenen Verfügungen des gemeinschaftlichen Testaments gebunden - sofern nichts anderweitig im gemeinsamen Testament detailliert festgelegt ist. Testamente sollten beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Bei Immobilienbesitz empfiehlt Wismet ein Testament unter Beteiligung eines Notars. Zudem wird bei einem notariell verfassten Testament im Erbfall kein Erbschein benötigt. Zum Abschluss seiner Ausführungen erläuterte der Referent die Erbschaftssteuerfreibeträge und -sätze.
Der Rechtsstellenleiter warnte eindringlich davor, wegen der Erbschaftssteuer Immobilien übereilt auf Nachkommen zu übertragen. Wichtig sei die Absicherung der Interessen des Übergebers, zum Beispiel durch ein Wohnrecht. Die Übergabe von Immobilien verhindere einen sozialrechtlichen Regress erst dann, wenn zwischen Erbschaft oder Schenkung und dem Eintritt einer Sozialbedürftigkeit (zum Beispiel Pflegekosten) ein Zeitraum von über 10 Jahren liegt.
Die Sprecherin des KAB-Leitungsteams, Christine Sollfrank, dankte Josef Wismet für den informativen Vortrag mit einem Präsent.
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