Im Gemeinderat Luhe-Wildenau ging es in der jüngsten Sitzung auch um das Gewerbe- und Industriegebiet „Obere Tratt“. Eine neue Straßenführung und weitere minimale Änderungen machen eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Gleichfalls wird für eine neue Gewerbefläche eine weitere Ausgleichfläche für den Naturschutz notwendig.
"Die geringfügigen Änderungen ermöglichen auch eine verkürzte Auslegungszeit der Planunterlagen", betonte Bürgermeister Sebastian Hartl in der Sitzung. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auch die Änderung der Bebauungspläne I und II verbunden. Das Wichtigste an diesen Änderungen ist die Ausweisung einer neuen Ausgleichsfläche in Neudorf beim alten Sportplatz in Richtung Staatswald. In dieser Ausgleichsfläche ist auch der vom Naturschutz geforderte Ausgleich für den neuen Radweg Luhe-Oberwildenau enthalten. Diese Ausgleichsfläche wird zum Teil momentan noch intensiv landwirtschaftlich genutzt, erklärte Bürgermeister Hartl. Der Pachtvertrag wird aber seitens des Marktes Luhe-Wildenau gekündigt. Auf der Fläche soll dann, wie die Planung zeigt, eine Streuobstwiese, der „Obstgarten Neudorf“ angelegt werden. Die zur Entscheidung notwendigen Unterlagen waren den Mitgliedern des Marktgemeinderates per Ratsinfosystem übermittelt worden.
Der Marktgemeinderat stimmte allen Änderungen und der sich daraus weiteren Verfahrensweise zu.
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