Am Grenzübergang Mähring wurden bei Schleierfahndungskontrollen am Samstagnachmittag, 11. Oktober, zwei einreisende Fahrzeuge überprüft. Ein 41-jähriger tschechischer Fahrer wurde wegen Verdachts auf Alkohol am Steuer gestoppt. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht, woraufhin die Weiterfahrt untersagt und eine Bußgeldanzeige erstattet wurde. Der Fahrer muss mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen.
In einem weiteren Fall wurde ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern erwischt. Die Beamten beschlagnahmten die Pyrotechnik, die der Mann aus der Tschechischen Republik eingeführt hatte. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurde eingeleitet. Der Beschuldigte muss mit einer Geldstrafe und den Kosten für die Vernichtung der Feuerwerkskörper rechnen.
Erstellt auf Grundlage von Polizeiinformationen und KI-Auswertung.
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