Die Fauna-Flora-Habit (FFH) ist eine 1992 von der EU beschlossene Naturschutzrichtlinie. Ihr Ziel: wildlebende Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume sichern und schützen. Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist "Natura 2000" - ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten. Dazu gehören auch SPA (Special Protected Areas) bezeichnete Vogelschutzgebiete. Wie der Manteler Forst.
Das Gebiet, in dem wichtige Teilbestände von Ziegenmelker und Heidelerche vorkommen, stellt durch seine Größe und Ungestörtheit ein wichtiges Refugium der Vogelarten in den Kiefern- und Spirken-Moorwäldern sowie den Kiefern-Trockenwäldern dar. Das betonten die Referenten bei einem runden Tisch zu Natura 2000. Artenübergreifende Maßnahmen sind der Erhalt von möglichst vielen Höhlen und Totholzbäumen als Brut- und Nahrungsstätte vor allem für Spechte und Kleineulen, von Horstbäumen für Greife. Zudem sollen Sing- und Ansitzwarten für Ziegenmelker geschützt werden. Störungen in den Brut- und Aufzuchtzeiten - auch bei forstlichen Maßnahmen - seien in einem Umkreis von 400 Metern zu vermeiden.
Rausch- und Moosbeeren
Überhaupt sei der Manteler Forst vom Artenreichtum her "sensationell und einzigartig". Das enge Nebeneinander im FFH-Gebiet von verschiedensten trockenen Lebensräumen mit Wäldern, naturnahen Gewässern und Mooren ermögliche das Vorkommen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. So fanden sich auf den 36 Teilflächen Moorwald mit 102 Hektar besondere Torfmoose, die Rauschbeere, die Rosmarinheide, das Wollgras, der Sonnentau und die Moosbeere. Im Bereich Fauna wurden unter anderem die Große Moosjungfer (eine Libellenart), die Bechsteinfledermaus und der Kammmolch vorgestellt.
Lebensraumtypen im Offenland sind Stillgewässer mit Pioniervegetation (Schießlweiher), nährstoffarme moorige Stillgewässer mit von Wollgras umgebenen Torfdecken, Torfmoorschlenken, Hochmoorreste, trockene Heiden, Übergangs- und Schwingrasenmoore, artenreiche Borstgrasrasen am Rand des Standortübungsplatzes Weiden und magere Flachland-Mähwiesen. Im neuen Entwurf des Managementplans wird eine Vielzahl notwendiger und wünschenswerter Maßnahmen zum Schutz des Gebietes genannt.
Im Jahr 2005 wurden "Natura 2000"-Schutzgebiete in unserer Region nach Brüssel gemeldet: als FFH-Flächen die Lohen im Manteler Forst mit Schießlweiher und Straßweiherkette sowie als SPA-Fläche das Gebiet Manteler Forst. Dieses erstreckt sich bei einer Gesamtfläche von 2693 Hektar (davon 90 Prozent Staatswald) weitgehend südwestlich der B 470 und nördlich bis nordwestlich von Mantel Richtung Schwarzenbach und Dorfgmünd. Darin eingelagert beziehungsweise angegliedert sind vier FFH-Gebiete von insgesamt 767 Hektar (davon 70 Prozent Staatswald). Im März 2009 wurden in einer Auftaktveranstaltung die Grundzüge von "Natura 2000" vorgestellt.
Kartierarbeiten beendet
Nun lud das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Weiden, Bereich Forsten Außenstelle Pressath, erneut die betroffenen Grundstücksbesitzer sowie Verbände und Fachbehörden zum runden Tisch in die Mehrzweckhalle ein. Denn zum einen sind die Kartierarbeiten, die sich aus organisatorischen Gründen stark verzögerten hatten, abgeschlossen. Zum anderen liegt der Entwurf des Managementplans (bei Waldland ist die Forstverwaltung durch das AELF, bei Offenland die Naturschutzverwaltung durch die Regierung der Oberpfalz zuständig) vor. Präsentiert wurden nun die Kartier- und Bewertungsergebnisse, diskutiert die Erhaltungsmaßnahmen.
Als Natura-2000-Gebietsbetreuer fungiert Forstamtsrat Andreas Hermer von der AELF-Außenstelle Pressath. Zu diesem Informations- und Erfahrungsaustausch begrüßte er die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, Vertreter der Verbände, Christine Rapp und Tobias Maul von der Höheren Naturschutzbehörde, Klaus Bichlmeier als stellvertretenden Betriebsleiter der Staatsforsten Schnaittenbach, die größte Grundeigentümer des Gebietes sind, sowie als Referenten Helga Verron vom AELF Weiden, Katja Deckert vom AELF Neumarkt und Dr. Helmut Schlumprecht vom Büro für ökologische Studien Bayreuth.
Aus Betroffenen sollen Beteiligte werden: Für den einzelnen Grundeigentümer kann der Wald weiterhin wie bisher bewirtschaftet werden, die Umsetzung der Richtlinien ist und bleibt freiwillig, sofern das "Verschlechterungsverbot" beachtet wird, also keine negative Beeinträchtigung erfolgt.
In der Diskussion klang die finanzielle Förderung bei Überlassung von Flächen für die Biberpopulation an: 150 Euro gibt es pro Jahr beziehungsweise 125 bis 195 Euro (je nach Stärke und Art) pro Totholzbaum.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.