Dass Alkoholgenuss außerhalb von Freischankflächen an bestimmten Örtlichkeiten in Marktredwitz per Stadtsatzung verboten ist, sollte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben. So dürfte das Alkoholverbot rund um das KEC auch einem 47-jährigen Einheimischen bekannt gewesen sein. Obwohl breites im November eingehend darüber belehrt, machte er es sich am Samstagvormittag, ausgestattet mit entsprechend Alkoholika, erneut dort gemütlich. Der Mann wurde des Platzes verwiesen. Zudem muss er jetzt mit einem Bußgeld rechnen.
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