Marktredwitz
14.12.2021 - 16:06 Uhr

Auto prallt in Marktredwitz frontal gegen Alleebaum

Nach der Kollision fuhr die Lenkerin zunächst unverdrossen weiter. Dabei war ihr Wagen schon schwer ramponiert. An einer Baustelle war die Tour dann aber zu Ende.

Eine Autofahrerin setzte in Marktredwitz nach der Kollision mit einem Alleebaum die Fahrt zunächst unverdrossen fort, obwohl der Audi schon schwer ramponiert war. Symbolbild: Stephan Jansen/dpa
Eine Autofahrerin setzte in Marktredwitz nach der Kollision mit einem Alleebaum die Fahrt zunächst unverdrossen fort, obwohl der Audi schon schwer ramponiert war.

Eine 44-jährige Frau fiel am Montagabend gegen 19 Uhr im Stadtgebiet auf, die nach Zeugenaussagen mit einem Audi Q7 in, wie es im Polizeibericht heißt, „unsicherer Fahrweise die Wunsiedler Straße befuhr“. Schließlich sei der Audi dann mit einem am rechten Fahrbahnrand stehenden Alleebaum kollidiert.

Trotz massiver Schäden an ihrem Pkw setzte die Unfallfahrerin ihre Fahrt über etliche Straßen fort. Die Fahrt endete schlussendlich erst an einer Baustelle in der Adam-Kraft-Straße. Die eingesetzten Streifenbeamten der Polizei Marktredwitz führten vor Ort einen Atemalkoholtest durch. Dessen Ergebnis – 1,76 Promille – bestätigte die Vermutung der Beamten, dass die Fahrerin unter Alkoholeinfluss.

Die 44-Jährige stritt jedoch den Konsum von Alkohol vehement ab. Stattdessen wies sie auf einen möglichen Messgerätefehler nach dem Genuss von Apfel-Essig hin. "Dies half allerdings nichts, denn die Unfallverursacherin musste sich anschließend einer Blutentnahme im örtlichen Klinikum unterziehen", heißt es dazu im Polizeibericht weiter.

Beim Aufprall an den Baum wurden der Frontbereich wie auch die Achse des Audi Q7 beschädigt. Der Schaden wird mit rund 25.000 Euro beziffert. "Der Fremdschaden am Baum ist derzeit noch nicht gesichert und muss erst abschließend festgestellt werden", heißt es weiter. Gegen die Fahrerin des Audi ermittelt die Polizei Marktredwitz nun aufgrund des vorgenannten Geschehens unter anderem wegen eines Trunkenheitsdelikts nach dem Strafgesetzbuch und wegen eines Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

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