Dabei beleidigte er sie aufs Übelste. Damit nicht genug. Nachdem er sie auch noch angespuckt hatte, gab er ihr eine Kopfnuss, die so heftig war, dass sie eine Kopfplatzwunde davontrug. Die 23-Jährige musste ärztlich versorgt werden.
Im Rahmen der Sachbehandlung wurde ferner festgestellt, dass dem Täter ein Alkoholverbot gerichtlich auferlegt worden war, heißt es im Polizeibericht. Auch dagegen hatte er verstoßen, da der Atemalkoholwert über ein Promille betrug. Wegen all dieser Vergehen hat er sich nun strafrechtlich zu verantworten.



















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