Der Gesuchte saß aber diesmal nicht am Steuer eines Autos, sondern war Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Zug. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass der 57-jährige Mann einer am 10. Januar angesetzten Verhandlung beim Amtsgericht Wunsiedel unentschuldigt ferngeblieben war. Er hätte sich dort unter anderem wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Aus diesem Grund erging nun ein Haftbefehl gegen ihn. Der bereits in der Vergangenheit mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann wurde am 6. und 12. Dezember 2017 mit seinem Pkw durch Fahnder der Grenzpolizei Selb auf der B 303 kontrolliert, als er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass er einen Ungültigkeitsvermerk entfernt hatte, der durch die Stadt Fürth an dem damals mitgeführten tschechischen Führerschein angebracht worden war. Dies erfüllt den Tatbestand der Urkundenunterdrückung, der nun ebenfalls beim Amtsgericht Wunsiedel angeklagt wird. Der deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik wurde am Donnerstagmittag dem zuständigen Richter des Amtsgerichts Wunsiedel vorgeführt.
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