In dem zugeschickten Paket fand der Mann statt der Bohrmaschine nur gebrauchte Bohrer vor. Die Aussage der Verkäuferin, dass sie die Bohrmaschine ins Paket gepackt hatte, konnte widerlegt werden: Bei der Einlieferung in der Postfiliale war das Gewicht des Pakets festgestellt worden, und dieses stimmte genau mit dem der wertlosen Bohrer überein.
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