Marktredwitz
04.07.2022 - 14:59 Uhr

Polizisten glauben Unfallschilderung nicht

Kräftig geflunkert hat ein Autofahrer nach einem Unfall bei Marktredwitz. Das hat Folgen.

Bei einer Vernehmung räumte ein Autofahrer ein, seine Unfallschilderung erfunden zu haben. Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Bei einer Vernehmung räumte ein Autofahrer ein, seine Unfallschilderung erfunden zu haben.

Eine "schöne Geschichte" erzählte am Sonntagnachmittag ein 38 Jahre alter Berufskraftfahrer den Beamten der Hofer Verkehrspolizei, nachdem er bei Marktredwitz einen Unfall gebaut hatte. Der Mann war mit seinem Ford auf der A 93 unterwegs. Zwischen den Anschlussstellen Marktredwitz-Nord und Wunsiedel kam der Pkw nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Mittelschutzplanke, informiert die Polizei. Schaden am Auto: rund 6000 Euro.

Bei der Unfallaufnahme erzählte der 38-Jährige, dass er auf dem linken der beiden Fahrstreifen gefahren sei. Auf der rechten Fahrspur sei ein Reisebus unterwegs gewesen, der eine Ausweichbewegung nach links gemacht habe, worauf er selbst ebenfalls nach links habe ausweichen müssen und es zum Zusammenstoß mit der Leitplanke gekommen sei. Der Reisebus sei einfach weitergefahren. Den Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Hof kam bei den "Erzählungen" des Mannes deutlicher Alkoholgeruch entgegen, heißt es im Polizeibericht. Ein freiwilliger Alkotest führte zu einem Atemalkoholwert von 0,94 Promille.

Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols wurde der Mann an Ort und Stelle als Beschuldigter vernommen. Im Rahmen seiner Vernehmung räumte er ein, die Geschichte mit dem Reisebus frei erfunden zu haben. Aus diesem Grund muss sich der 38-Jährige nun auch wegen Vortäuschens einer Straftat, nämlich der „Unfallflucht des unbekannten Reisebusfahrers“, verantworten, so die Polizei.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.