Marktredwitz
12.03.2024 - 14:08 Uhr

Schläge und Todesdrohung in Marktredwitz

Einen handfesten Ehestreit meldet die Polizei Marktredwitz. Dabei habe der Mann auch gedroht, seine Frau zu töten.

Bei einem Streit unter Eheleuten erlitt eine 33-Jährige eine Prellung an der rechten Wange. Symbolbild: Petra Hartl
Bei einem Streit unter Eheleuten erlitt eine 33-Jährige eine Prellung an der rechten Wange.

Bei der Polizei Marktredwitz ging am Montagnachmittag eine Mitteilung über einen Streit unter Eheleuten ein. Ein 37-jähriger Familienvater war - ersten Erkenntnissen zufolge - augenscheinlich stark alkoholisiert gegen 14.15 Uhr nach Hause in die eheliche Wohnung gekommen und dann auf seine Gattin losgegangen, berichtet Jan Weidhas von der Polizei Marktredwitz. Die Frau habe der 37-Jährige zunächst verbal angegangen und sie anschließend mit einem schnurlosen Telefon ins Gesicht geschlagen. Weiterhin habe er seiner Frau gedroht, sie umzubringen, heißt es im Polizeibericht. Polizeihauptkommissar Jan Weidhas: "Die älteste Tochter verhinderte Schlimmeres und betätigte schließlich den Notruf."

Als Kräfte der Polizei Marktredwitz vor Ort eintrafen, hatte sich die Situation bereits wieder beruhigt. Der 37 Jahre alte Mann hielt sich vor dem Haus auf, so Weidhas, der weiter berichtet: "Die 33-jährige Ehefrau erlitt durch die Schläge eine Prellung an der rechten Wange. In der Wohnung befanden sich auch ihre vier Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren." Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte nach Polizeiangaben bei dem 37 Jahre alten Mann einen Wert von 1,0 Promille. Die Polizei Marktredwitz ermittelt nun gegen den Familienvater wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. Zudem erhielt er einen Platzverweis und ein Kontaktverbot gegenüber seiner Ehefrau und den Kindern.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.