Marktredwitz
17.09.2023 - 08:51 Uhr

Verstoß gegen Kontaktverbot

In Marktredwitz hat ein Mann bei seiner getrennt lebenden Ehefrau geklingelt, obwohl ein gerichtliches Kontaktverbot bestand.

Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Gewaltschutzgesetz eingeleitet. Symbolbild: Petra Hartl
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Gewaltschutzgesetz eingeleitet.

Eine 43-jährige Frau verständigte die Polizei Marktredwitz, weil am Samstagabend gegen 20.50 Uhr ihr getrennt lebender Ehemann an der Wohnungstüre klingelte und Geburtstagsgeschenke für die Tochter bringen wollte. Die Frau hatte jedoch nach Fällen von häuslicher Gewalt ein gerichtliches Kontaktverbot erwirkt, informiert Polizeihauptkommissar Markus Finger. Noch vor dem Eintreffen der Polizeistreife flüchtete der Mann, der jetzt in Mitterteich wohnt, heißt es im Polizeibericht. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Gewaltschutzgesetz wurde eingeleitet.

 
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