Keime im Wasser: 1166 Haushalte müssen Wasser abkochen

Maxhütte-Haidhof
31.07.2018 - 14:25 Uhr

1166 Haushalte müssen Wasser abkochen - Fachfirma gibt Chlor-Lösung hinzu

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Im Stadtgebiet Maxhütte-Haidhof sind in Almenhof, Almenhöhe, Birkenhöhe, Brücklhof Pirkensee und Ponholz sowie ein ganz kleiner Teil von Birkenzell Keime im Trinkwasser festgestellt worden. Die Stadtverwaltung als Wasserversorger empfiehlt, das Wasser abzukochen. Betroffen sind 1880 Menschen in 1166 Haushalten.

Bei einer Routine-Überprüfung wurden am Samstag laut Wasserwerk Maxhütte-Haidhof coliforme Bakterien im Wasser entdeckt. Der Grenzwert für diese Keime liegt bei null - im Trinkwasser dürfen sie nicht nachgewiesen werden. Der Nachweis coliformer Bakterien gibt einen Hinweis auf Verunreinigungen, die fäkaler oder nichtfäkaler Art sein können, jedoch auch im letzteren Fall eine hygienisch unerwünschte Wasserbelastung anzeigen. In der betroffenen Versorgungszone der Stadt Maxhütte-Haidhof, hat das Gesundheitsamt Schwandorf zusammen mit der Stadt Maxhütte-Haidhof deshalb eine Abkochverordnung erlassen. Zur Inaktivierung der Keime muss das Leitungswasser einmal sprudelnd aufgekocht werden.

Das ist aber nur dann notwendig, wenn das Wasser zum Beispiel in der Küche zur Zubereitung von Speisen, trinken oder aber zum Zähneputzen genutzt wird. "Für die normale Körperhygiene, etwa zum Baden oder Duschen, kann das Wasser aus dem Hahn auch weiterhin ohne Abkochen verwendet werden", sagt Stephan Kraus. Bei offenen Wunden ist allerdings Vorsicht geboten. Entsprechende Stellen sollten vor Kontakt mit dem Wasser abgedeckt werden. Jedoch die Wassernutzung in der Spülmaschine ist unbedenklich.

Seit Sonntag wird im betroffenen Leitungsnetz außerdem eine Chlor-Lösung zur Desinfektion von einer Fachfirma dem Trinkwasser zu dosiert. "Noch ist die notwendige Mindestkonzentration an Chlor nicht in allen betroffenen Leitungen vollständig erreicht", erklärte Bürgermeisterin Susanne Plank. Wie Mario Pichlmeier vom Gesundheitsamt Schwandorf mitteilt, sei die gesetzlich zugelassene Chlorkonzentration aber so gering, dass beim Endverbraucher keine Gesundheitsgefahren zu befürchten sind. "Das Abkochgebot kann erst aufgehoben werden, wenn die vorgeschriebene Chlorkonzentration in allen Leitungsabschnitten nachweisbar ist." Dies könne noch einige Tage dauern.


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