Mitterteich
04.03.2019 - 16:59 Uhr

Flatrate-Partys nicht erlaubt

Veranstalter, die es mit dem Jugendschutz nicht so genau nehmen, können ganz schön alt aussehen. Jugendamt, Gesundheitsamt und Polizei geben Veranstaltern Tipps, was zu tun ist, damit es nicht dazu kommt.

Sandra Heser und Karin Hauser-Dötterl vom Landratsamt, Polizeihauptkommissarin Diana Lenz, Jugendamtsleiter Emil Slany und Theresia Schwarz vom Gesundheitsamt raten allen Festveranstaltern, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Bild: jr
Sandra Heser und Karin Hauser-Dötterl vom Landratsamt, Polizeihauptkommissarin Diana Lenz, Jugendamtsleiter Emil Slany und Theresia Schwarz vom Gesundheitsamt raten allen Festveranstaltern, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten.

Kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren. 16- und 17-Jährige dürfen zwar Bier, Wein und Sekt bestellen, aber keinen Schnaps und keine Mischgetränke, die Spirituosen enthalten: Dies waren die wichtigste Infos für die Teilnehmer beim Aufklärungsabend des Landkreises im Schulungsraum der Feuerwehr Mitterteich.

Kreisjugendamt, Gesundheitsamt und Polizei machten gemeinsame Sache. Das Thema des Abends lautete "Jugendschutz ganz praktisch". Die rund 50 Verantwortlichen der Vereine nahmen für ihre Feste und auch den Vereinsalltag viele Anregungen mit. Jugendamtsleiter Emil Slany brachte es auf den Punkt: "Lieber einmal zu viel im Jugendamt anrufen und vor allem auf den gesunden Menschenverstand setzen."

Theresia Schwarz (Gesundheitsamt) machte deutlich, dass der Konsum von Alkohol gerade in jungen Jahren gesundheitliche Schäden verursachen kann. Die Jugend gehe im Großen und Ganzen verantwortungsvoll mit dem Thema Alkohol um. Das habe früher noch ganz anders ausgesehen. Schwarz: "Wir wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und vor allem keinen Missbrauch." Weiter gab sie zu bedenken; "Je früher der Alkoholkonsum, desto mehr gesundheitliche Risiken bestehen und je jünger der Mensch ist, umso schwerer verarbeitet der Körper den Alkohol. Es gibt keinen risikolosen Alkoholkonsum."

Polizeihauptkommissarin Diana Lenz (PI Waldsassen) bat die Vereine, ihre Feste professionell zu planen und durchzuführen. "Wenn auf einem Fest etwas passiert, wird auch ein Schuldiger gesucht, das ist ganz klar." Lenz zeigte mit einer computergestützten Präsentation Beispiele, wie in der Praxis zu verfahren ist. Kinder und Jugendliche dürften in der Öffentlichkeit nicht rauchen, dieses gelte auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Weiter bat sie die Vereine, sich vor der Veranstaltung ausführlich über die Gesetzlage zu informieren.

Karin Hauser-Dötterl vom Landratsamt machte gleich deutlich, dass sich die Veranstalter nicht abschrecken lassen sollten. "Wir wollen nur sensibilisieren." Für die Vereine hatte sie eine Checkliste zum Jugendschutz mitgebracht. Punkt für Punkt wurde die Liste abgearbeitet. Geraten wurde den Veranstaltern, Kasse und Einlasskontrolle nur mit geeignetem und ausreichend Personal zu besetzen. Eine Ausweiskontrolle sei unbedingt erforderlich, ein Schülerausweis reiche da nicht aus. Weiter sei ein Jugendschutzbeauftragter für die Veranstaltung zu bestimmen. Alle Mitarbeiter eines Festes oder Events müssten über den Jugendschutz informiert sein.

Marcus Fritsch von der Sicherheitsfirma "FRI-SEC" wusste, dass die Haftung in jedem Fall beim Veranstalter bleibe. Zwar sei ein Sicherheitsdienst für ein Fest nicht zwingend vorgeschrieben, aber dennoch ratsam. Bei großen Festen werde mit den Veranstaltern sogar ein eigenes Sicherheitskonzept erstellt.

Karin Hauser-Dötterl machte deutlich, dass die Mitarbeiter des Veranstalters während des Festbetriebs möglichst keinen Alkohol trinken sollten: "Die Verantwortlichen müssen nüchtern bleiben." Der Veranstalter sollte nicht nur auf dem Festplatz kontrollieren, sondern auch das Umfeld und die Parkplätze. Sichtlich alkoholisierte Personen dürften keinen Zutritt zum Fest erhalten. Zur Bar dürften keine Personen unter 18 Jahren. Ratsam sei es deshalb, den Eingang von eigenem Personal oder Sicherheitsleuten bewachen zu lassen. "Sollte sich ein Gast nicht daran halten, kann der Veranstalter vom Hausrecht Gebrauch machen und ihn vom Festgelände verweisen."

Neu war es für viele Zuhörer auch, dass Trink-Animationen wie "Happy Hours", "Trinkspiele", "Kübelsaufen" und "Flatrate-Partys" nach dem Gaststättenrecht sogar verboten sind und mit Bußgeld geahndet werden können. Jugendamtsleiter Slany betonte zum Schluss: "Wir wollen den Vereinen das Fest nicht vermiesen, wir wollen doch nur, dass die Jugend geschützt ist und alle fröhlich feiern können."

Rund 50 Zuhörer waren in den Schulungsraum der Feuerwehr Mitterteich gekommen, um sich aus erster Hand über die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu informieren. Dabei wurde deutlich, dass der Veranstalter stets in der Haftung ist. Bild: jr
Rund 50 Zuhörer waren in den Schulungsraum der Feuerwehr Mitterteich gekommen, um sich aus erster Hand über die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu informieren. Dabei wurde deutlich, dass der Veranstalter stets in der Haftung ist.
Rund 50 Zuhörer waren am Mittwochabend in den Schulungsraum der Feuerwehr Mitterteich gekommen, um sich aus erster Hand über die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu informieren. Dabei wurde deutlich, dass der Veranstalter stets in der Haftung ist. Bild: jr
Rund 50 Zuhörer waren am Mittwochabend in den Schulungsraum der Feuerwehr Mitterteich gekommen, um sich aus erster Hand über die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu informieren. Dabei wurde deutlich, dass der Veranstalter stets in der Haftung ist.
 
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