Am vergangenen Wochenende besuchten die ersten Gäste in dieser Saison die Naturbadestelle in Tröbes. Da kommen Erinnerungen hoch, denn die Anzeige eines Bürgers aus Tröbes im Herbst 2022 gegen den ungenehmigten Betrieb eines Zelt- und Wohnwagen-Stellplatzes am Badeweiher brachte damals eine Lawine ins Rollen. Das Landratsamt Neustadt als Aufsichtsbehörde stellte den Betrieb ein und verlangte die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Bis die Bauleitpläne geändert beziehungsweise aufgestellt sind, soll die Weiterführung des Badeweihers im Minimalbetrieb erfolgen.
Dazu hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Platz- und Gebührenordnung für den Wohnmobilstellplatz und Zeltplatz an der Naturbadestelle Tröbes erlassen. Diese soll dazu beitragen, dass sich die Gäste wohlfühlen und sie alles vermeiden, was die Gemeinschaft, den Frieden, die Ruhe und die Ordnung stören könnte. Folgende Nutzung haben die Räte festgelegt: Übernachtung von Individualreisenden und Familien, die mit einem Wohnmobil, als Radwanderer oder Wanderer unterwegs sind sowie die Übernachtung von Gruppen. Für das Abstellen von Wohnmobilen ist eine vorherige Reservierung beim Stellplatzbetreiber (Markt Moosbach oder Pächter) erforderlich. Für das Zelten ist vorher eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Die neun Wohnmobilstellplätze sind nur Wohnmobilen vorbehalten. Nachtruhe ist von 22 bis 7 Uhr. Die Toilettenanlagen stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Offene Feuer sind nicht gestattet. Die Beschädigung und Verunreinigung des Platzes sind verboten. Autos sind nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Auf dem Zeltplatz sind Autos unzulässig. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint sein. Es herrscht absolutes Badeverbot für Hunde, sie dürfen sich zu keiner Zeit im Wasser befinden. Das Abstellen von Wohnmobilen kostet zehn Euro pro Fahrzeug und Nacht zuzüglich des aktuell geltenden Kurbeitrags. Die Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Hierzu ist eine Kaution von 50 Euro zu leisten. Auch das Übernachten in Zelten ist gebührenpflichtig.
Die Platz- und Gebührenordnung wird noch durch eine Badeordnung ergänzt. Sie regelt die Öffnungszeiten, den Badebetrieb, das Hausrecht, die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Die Benutzung der Naturbadestelle erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Besucher der Badeanstalt sollte vor dem Betreten einen Blick in die Badeordnung werfen.
Landtags- und Bezirkstagswahl
Keine Einigung erzielten die Gemeinderäte bei der Festlegung der Stimmbezirke für die Landtags- und Bezirkstagswahlen am 8. Oktober. Die Verwaltung schlug zwei Stimmbezirke im Rathaus, nämlich Moosbach I (Ort Moosbach) und Moosbach II (restliche Gemeindeteile) vor. Marktrat Thomas Bodensteiner sprach sich für die Beibehaltung der Stimmbezirke Etzgersrieth, Burgtreswitz und Tröbes aus. Geschäftsleiter Andreas Hofmeister befürchtete, dass durch die zu erwartende Zunahme der Briefwahl die Stimmbezirke Etzgersrieth, Tröbes und Burgtreswitz zu klein werden und dadurch das Wahlgeheimnis gefährdet wird. Auch nach langer Diskussion kam es zu keiner Einigung. Die Entscheidung ist zur nächsten Sitzung vertagt. Einig waren sich die Räte aber dann schon, die Entschädigung für das Ehrenamt „Wahlhelfer“ auf 40 Euro festzusetzen.
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