Moosbach
28.10.2018 - 09:26 Uhr

Das Ende der Handtuchgrundstücke

Vor 50 Jahren fielen die alten Grundstücksgrenzen rund um Moosbach. Die Landwirte mussten ihre neu zugewiesenen Flächen bearbeiten. Das kam bei vielen nicht sehr gut an.

Viele Hohlwege verschwanden in den Flurbereinigungsverfahren, denn sie waren Hindernisse für die immer größer werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Bild: gi
Viele Hohlwege verschwanden in den Flurbereinigungsverfahren, denn sie waren Hindernisse für die immer größer werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge.

Mit der Neuverteilung der Grundstücke fand das Flurbereinigungsverfahren Moosbach vor 50 Jahren seinen Abschluss. Es wurde am 22. Januar 1962 angeordnet und am 22. August 1968 mit der Ausführungsanordnung beendet. Das heißt, die Grundstückseigentümer erhielten neue Flächen zugeteilt. Grundlage dafür waren die vorher ermittelten Wertverhältniszahlen für jedes einzelne Grundstück. Der Zuweisung der neuen Grundstücke erfolgte durch Anhörung der Eigentümer in einem sogenannten Wunschtermin. Dass es dabei oft recht hitzig zuging, war normal. Die Trennung von den alten Grundstücken, die schon die Ahnen bewirtschafteten, fiel so Manchem sehr schwer.

In diesen sechs Jahren wurden 1.380.000 Euro verbaut. 180.000 Euro mussten die beteiligten Grundstückseigentümer in Form von 90.000 Euro Dienstleistungen und 90.000 Euro als Geldleistungen tragen. 1.200.000 Euro zahlte der Staat drauf.

Warum wurde 1962 das Flurbereinigungsverfahren angeordnet?

Am Anfang stand der Antrag der Marktgemeinde Moosbach. Es folgten Voruntersuchungen der Fachstellen. Dabei wurde festgestellt, dass es mit der Landwirtschaft im Argen lag. Für die Landwirte wurde es immer schwerer, ihre oft ungünstig geformten Grundstücke (Handtuchgrundstücke) zu bewirtschaften. Die Wege waren nicht ausgebaut und Bodenverbesserungen standen an. Mit modernen Maschinen und möglichst geringem Arbeitsaufwand war kein Arbeiten mehr möglich. Man wollte durch Rationalisierungen freiwerdende Arbeitskräfte bekommen, die durch außeragrarischen Erwerb die Einkommenssituation der Landwirte verbessert. Außerdem strebte der Markt Moosbach die Einstufung als zentraler Ort mit vielen Fördermöglichkeiten an. Ohne Flurbereinigung ging das nicht, denn die Gemeinde hatte, um dieses Ziel zu erreichen, einen großen Grundstücksbedarf.

Deshalb erwarb die Kommune sofort nach Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Grundstück mit einer Gesamtfläche von 12,2 Hektar. Diese Fläche reichte aus, um bei der Neuverteilung der Gemeinde die erforderlichen Fläche für öffentliche Einrichtungen, wie die neue Kläranlage, den Müllplatz, die zentrale Schule, die Sportflächen, das Hallenbad, die Friedhofserweiterung, für Baugebiete, landschaftsgestaltende Maßnahmen, den Fremdenverkehr und die drei Hektar Gewerbeflächen zuteilen zu können. Die Grundstückseigentümer blieben dabei nicht ungeschoren, denn 5,9 Prozent ihrer Grundstücksflächen mussten sie für diese gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aus ihrem Grundbesitz ohne Entschädigung hergeben. So konnten 8,5 Kilometer neue Wirtschaftswege ausgebaut und 3 Kilometer Vorflutgräben angelegt werden. 110 Hektar landwirtschaftliche Flächen wurden dräniert, planiert und entsteint um eine gleichmäßige Bewirtschaftung der Grundstücke zu ermöglichen. Bei der Neuverteilung der Grundstücke konnte schließlich gegenüber der Einlagefläche eine Zusammenlegung im Verhältnis 4 zu 1 erreicht werden. Aus vier Grundstücken wurde somit ein Grundstück.

Vor der Flurbereinigung Moosbach wurden solche Verfahren schon in Ragenwies (1961), Saubersrieth-Niederland (1962) und Ödpielmannsberg (1967) durchgeführt. Später kamen noch die Verfahren Gröbenstädt, Etzgersrieth, Heumaden, Isgier und Tröbes dazu. In allen Verfahren zusammen wurden insgesamt 28 Kilometer ortsverbindende und 75 Kilometer flurerneuernde Wege ausgebaut und 31 Kilometer Wasserläufe saniert. 1260 Hektar landwirtschaftliche Flächen wurden in gut nutzbare Flächen umgewandelt. Das Ganze kostete acht Millionen Euro. Davon bezahlte sechs Millionen Euro der Staat und zwei Millionen die Grundstückseigentümer durch Geld- und Arbeitsleistungen.

Durch die Flurbereinigungsverfahren wurden die Voraussetzungen für die Bildung der Großgemeinde Moosbach im Rahmen der kommunalen Gebietsreform geschaffen und es dem Markt Moosbach ermöglicht, die Aufgaben eines Kleinzentrums zu erfüllen.

Grundstückszuschnitt von drei Besitzern vorher und nachher. Bild: gi
Grundstückszuschnitt von drei Besitzern vorher und nachher.
Grundstückszuschnitt von drei Besitzern vorher und nachher. Bild: gi
Grundstückszuschnitt von drei Besitzern vorher und nachher.
 
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