Die BJV Kreisgruppe Vohenstrauß organisierte unter Leitung der Fallenbeauftragten Hermann Ach und Martin Götz einen in Bayern für die Ausübung der Fallenjagd notwendigen Lehrgang. Die vielerorts beklagte negative Veränderung der Kulturlandschaft ist nicht alleine ausschlaggebend für das Artensterben, wiesen die Referenten hin. Um den zudem bestehenden hohen Raubwilddruck auf das heimische Niederwild und die geschützten Bodenbrüter zu reduzieren, ist es erforderlich den Druck des stärkeren Tieres auf die Schwächeren auf ein angemessenes Maß zu senken. Eine intensive und waidgerechte Bejagung des meist nachtaktiven Raubwildes ist nur unter Zuhilfenahme von verschiedenen Fallensystemen möglich.
Im Rahmen des theoretischen Teils des Kurses brachte Martin Götz den Teilnehmern die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Fallenjagd näher. So wurden unter anderem die Jagdzeiten unter Beachtung der Aufzuchtzeiten, Fallenarten und Fallengrößen sowie die notwendigen Prüfungen für Totschlagfallen erläutert.
Insbesondere der Einsatz von Lebendfangfallen wurde von den beiden Referenten befürwortet und für deren Verwendung vor Totschlagfallen geworben. Auch der rechtlich zulässige Schuss auf wildernde Hunde oder Katzen sei nur in absoluten Ausnahmesituationen anzuwenden Der Dialog mit den Eigentümern der Tiere oder mit den Jagdgenossen sei allen anderen jagdlich zulässigen Handlungen vorzuziehen.
In einem weiteren Teilbereich der Schulung wurden die Teilnehmer über die sich am Markt befindliche Fallenmeldersysteme und deren Kosten sowie über die Erfahrungen mit dem von verschiedenen Systemherstellern zur Verfügung gestellten Meldesystemen informiert. Diese Systeme entbinden in Bayern den Jäger aber nicht von der gesetzlichen Pflicht der täglich durchzuführenden morgendlichen Fallenkontrolle. Am Ende des Kurses erhielten die Teilnehmer die für den Sachkundenachweis erforderliche Bestätigung.
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