Nabburg
15.01.2024 - 10:14 Uhr
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Alte Kachel- und Kaminöfen sind jetzt angezählt: Gute Gründe für den Austausch

An kalten Tagen liebt ihn jeder, den guten alten Kachel- oder Kaminofen. Weniger beliebt sind Ruß und Staub, die sie teilweise ins Aus befördern. Was doch noch zu retten ist, wissen Ofenbauer und Kaminkehrer im Landkreis Schwandorf.

"Die Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen rückt näher", warnt jetzt, zu Jahresbeginn, bereits der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Dabei scheint der Stichtag 31. Dezember 2024 noch in weiter Ferne. Aber immerhin, er liege mitten im Winter, so der Hinweis. Und er betrifft nun auch die nicht ganz so alten Öfen, also alle, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden – falls sie nicht den verschärften Anforderungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) entsprechen. Modelle, deren Typprüfung vor dem 1. Januar 1995 erfolgte, waren schon früher an der Reihe, schrittweise sollte optimiert werden.

"Das ist jetzt die letzte Frist, das geht schon seit 2014", sagt der Schwandorfer Obermeister der Kaminkehrer-Innung Peter Wilhelm. Der Bezirkskaminkehrermeister ist überzeugt, dass inzwischen jeder Ofenbesitzer das Ablaufdatum seines Modells auf dem Schirm hat. Denn das Ausrangieren der alten Feuerstätten sollte seit über zehn Jahren stufenweise erfolgen. Jetzt steht die vierte und letzte Stufe an. Wer im Zweifel ist, kann beim Kaminkehrer nachfragen. "Die Daten sind auch im Kehrbuch hinterlegt", erklärt Wilhelm. Einen vollständigen Überblick wie viele Öfen es im Landkreis Schwandorf noch zu entsorgen gibt, hat aber niemand. "Da gibt es schon noch Rückstände", ist sich der Fachmann sicher.

"Brave Oberpfälzer"

Allerdings hätten im vergangenen Jahr sehr viele Landkreisbewohner neue Öfen eingebaut. "Die breite Masse hat bereits reagiert", schätzt Wilhelm mit Blick auf die "braven Oberpfälzer". Auch wenn der Austausch nicht immer generell sein muss, so mache er doch Sinn bei den über 20 Jahre alten Öfen mit hohem Schadstoffausstoß. Immerhin: Wer den Aufwand nicht scheut, der könne nachmessen lassen. "Kaminkehrer haben die Qualifikation dazu", erklärt der Obermeister. Kostenpunkt: etwa 500 Euro. Die Alternative wäre ein Feinstaubfilter. "Aber der liegt in einem ähnlichen Preissegment", so der Fachmann.

Laut HKI ist etwa die Hälfte der Feuerstätten von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und dadurch Bestandsschutz genießen. Das gilt beispielsweise auch für "antike" Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder die als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Auch Kachelgrundöfen und Küchenherde in Privathaushalten sowie offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, können bleiben, beruhigt der Industrieverband und rät im Zweifelsfall zu einem Blick in die HKI-Datenbank, wo mehr als 7000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet sind.

"Entscheidend sind in der Regel die Hersteller-Angaben", sagt der Schwandorfer Ofenbauer Wolfgang Altenöder. Wer gleich in einen hochwertigen Grundofen investiert hatte, ist besser dran. "Da trifft es wohl eher diejenigen, die sich mit einem Kaminofen aus dem Baumarkt eingedeckt hatten", schätzt Altenöder, der mit seinem "Eineinhalb-Mann-Betrieb" die neue Welle der Stilllegung von alten Öfen für überschaubar hält. "Die Kaminkehrer machen schon lange darauf aufmerksam, da ist noch Zeit", denkt er und sieht keinen Grund, nun in Panik zu verfallen.

"Die meisten sorgen erst in letzter Minute für Ersatz", berichtet hingegen Elisabeth Troidl von den Nabburger Werkstätten für Ofenbau Rittmeyer und Partner GmbH. Anders als noch vor zwei Jahren gebe es inzwischen deutlich weniger Lieferengpässe, und mancher Kaminkehrer drücke ein Auge zu, wenn es nicht auf den Tag genau klappt mit dem neuen Ofen. "Rein rechnerisch betrifft die aktuelle und vorerst letzte Frist rund vier Millionen Geräte", hat der Verband HKI für Deutschland kalkuliert. Wie viele solcher Altlasten es im Landkreis Schwandorf gibt, wird sich heuer herausstellen. "Das Gros kommt noch", schätzt Troidl.

Ofenführerschein begeistert

Wie sinnvoll ist dieser Austausch, sind das alles Dreckschleudern, denen jetzt das Aus droht? Von der Mitinhaberin der Ofenbau-Werkstätten in Nabburg gibt es dazu ein klares Ja. "Neue Öfen sparen bis 85 Prozent der Emissionen", erklärt Troidl. Außerdem würden sie durch bessere Verbrennung und Luftführung etwa ein Drittel weniger Holz brauchen. "Es schadet, wenn das Holz nur glimmt, Holz braucht Sauerstoff", erklärt sie und berichtet von Kunden, die begeistert von Erfahrungen mit dem "Ofenführerschein" erzählen. Im Nachbarlandkreis Amberg-Sulzbach gibt es dieses Angebot zum richtigen Schüren seit November 2023.

Für die Mehrzahl, etwa drei Viertel ihrer Kunden, sei es in Ordnung, dass alte Kamin- oder Kachelöfen wegen der hohen Schadstoffe weg sollen. "Ein Viertel findet es furchtbar", so die Reaktionen in dem Nabburger Betrieb. "Dabei ist der Sanierungsbedarf oft sowieso da. Viele Öfen sind nach 20 bis 30 Jahren durch", gibt Troidl zu bedenken, "da sind die Schamott-Steine kaputt und Metall ist verbogen". Der Filter im Schornstein ist angesichts dieser Sachlage kaum eine Option.

Kontrolliert wird die Umsetzung nach Ablauf der Frist von den Kaminkehrern. Die sind verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen und die zuständige Behörde zu informieren. Zusätzlich können die Behörden ein Bußgeld verhängen, warnt der Industrieverband und rät zu "Modernisierung mit Weitblick": Viele der neuen Holzfeuerstätten ließen sich mit elektronischen Steuerungssystemen kombinieren. Diese übernehmen automatisch die optimale Abstimmung von Luftzufuhr, Brennstoffmenge und Feuerraumtemperatur. "Sie signalisieren, wann Holz nachgelegt werden sollte und informieren über viele weitere Prozesse rund um den Abbrand", so der Fachverband, der dabei eine Bedienung via Display, App auf dem Smartphone oder Tablet im Blick hat.

"Bei den Kaminöfen geht der Trend zu Modellen mit einem Speicher", berichtet Troidl, die in diesen Tagen auch ganz viel Aufklärungsarbeit leisten muss. Den Kunden sei oft gar nicht klar, dass das Aus für ihren Holzofen überhaupt nichts mit dem ab heuer geltenden Gesetz zum Erneuerbaren Heizen (Heizgesetz) zu tun hat, sondern eben mit der Verordnung aus dem Jahr 2014. "Einzelraumfeuerstätten waren davon ohnehin nie betroffen", stellt die Mitinhaberin der Werkstätten auch mit Blick auf den nicht unumstrittenen Brennstoff Holz klar.

Hintergrund:

Wann ist Schluss mit dem alten Ofen?

  • Gesetzliche Basis: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV); umfassende Novellierung seit März 2010 in Kraft (hat nichts mit dem ab 2024 gültigen Heizungsgesetz zu tun)
  • Richtlinien: Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten
  • Nachrüstung: in vier Stufen (bei Typenschild bis Dezember 1974 erlaubt bis Ende 2014, bei Schild bis 1984 auszutauschen bis Ende 2017, Modelle mit Schild 1994 bis Ende 2020; Fabrikat mit Typenschild bis 21.3.2010 zu ersetzen bis Ende 2024)
  • Ausnahmen: Grundöfen, Öfen als alleinige Heizung, Kochherde, Back- und Badöfen, Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden, geprüfte oder nachgerüstete Öfen (Quelle: Bundesverband der Schornsteinfeger/HKI)
  • Datenbank: für geforderte Emissionsgrenzwerte und Werte der jeweiligen Ofen-Typen über den Verband HKI unter www.cert.hki-online.de (auch Zertifikate möglich).
  • Weitere Infos: unter www.ratgeber-ofen.de und zum richtigen Schüren über die TFZ-Broschüre "Richtig heizen"
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