Nabburg
02.11.2018 - 16:26 Uhr

Entlastung beim Ausschank

Wer Alkohol ausschenkt, muss dafür auch Gebühren abführen. Das trifft auch Vereine. Die Junge Union würde die Ehrenamtlichen davon gerne ausnehmen. Jetzt muss der Stadtrat entscheiden.

Sollen Ehrenamtliche von der Schankgebühr ausgenommen werden? Die Junge Union beantragt für Vereine eine Ausnahme vom Gaststätten-Gesetz.	Bild: Götz Bild: Götz
Sollen Ehrenamtliche von der Schankgebühr ausgenommen werden? Die Junge Union beantragt für Vereine eine Ausnahme vom Gaststätten-Gesetz. Bild: Götz

Um Ehrenamtliche zu entlasten, hat die Junge Union (JU) Nabburg einen Antrag zur Abschaffung der Schankgebühren gestellt. Die Ausnahme soll alle ehrenamtlich geführten Vereine mit Sitz in Nabburg betreffen. Wenn es nach der JU geht, soll das Thema bereits in der nächsten Stadtratssitzung behandelt werden.

Was allgemein unter dem Begriff "Schankgebühren" firmiert, meint die "gaststättenrechtliche Gestattung": Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist laut Gesetz erlaubnispflichtig, zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde. Für besondere, zeitlich befristete Anlässe gibt es dabei auch weniger strenge Regeln. Als gewerbsmäßig gilt das Ganze auch dann, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird und betroffen sind deshalb auch Vereine. Festlegen kann die Gebühr aber in diesem Fall die Gemeinde.

Wie hoch die Schankgebühren sind, ist bayernweit einheitlich geregelt. "Das hängt von der Größe der Veranstaltung ab", informiert auf Anfrage von Oberpfalz-Medien Hans Prechtl, Pressesprecher am Landratsamt, der auch als Bürgermeister von Stulln mit dieser Gebühr zu tun hat. Organisiert beispielsweise der Elternbeirat des Kindergartens einen Glühwein-Ausschank, dann dürfte die Gebühr nach Einschätzung von Prechtl nicht allzu hoch sein. "Da gibt es einen sehr breiten Rahmen von 25 bis 1750 Euro", berichtet er und gibt zu bedenken, dass so ein Gesetz ja auch für Feste gemacht ist, die 30.000 Euro Gewinn bringen könnten.

Der Hotel- und Gaststättenverband sehe die Erlaubnis für Vereine ohnehin recht kritisch, meint Prechtl und verweist in diesem Zusammenhang auf den Spielraum der Gemeinden. "Die Gebühren werden ohnehin nur für kommerzielle Feiern erhoben, für vereinsinterne Veranstaltungen brauche ich keine Genehmigung", schränkt er ein und sieht den Vorstoß der JU durchaus kritisch: "Um Ehrenamtliche zu entlasten, gibt es andere Stellrädchen, die man drehen könnte."

 
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