Wenn es zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen der Polizei kommt, wird ein Sicherstellungsverzeichnis angelegt. Darin steht alles, was die Beamten mitnehmen und der Staatsanwaltschaft übergeben. Sogenannte Beweismittel also, die beim späteren Prozess wichtig sein können und deshalb einstweilen in einer sogenannten Asservatenkammer aufgehoben werden.
Die rechtliche Lage gebietet es, dass im Lauf einer Verhandlung auch über solche Sachwerte zu sprechen ist. Rauschgift, illegale Waffen oder womöglich sogar Sprengstoff werden nie an Beschuldigte zurückgegeben. Es gab aber auch schon Kurioses wie ganze Kartons mit Schnapsflaschen, Autoanhänger, ausgestopfte Tiere und verpackte Fernsehgeräte. Da muss dann sorgsam erörtert werden, ob der Angeklagte auch weiterhin einen Anspruch darauf hat.
Mobiltelefone abgenommen
Vor dem Amberger Jugendschöffengericht saßen dieser Tage drei junge Asylbewerber. Sie waren in einen Drogenhandel verwickelt, der sich im Schwandorfer Stadtpark abgespielt hatte. Die Asylbewerber (wir berichteten) erhielten Bewährungsstrafen, wobei ihnen während der polizeilichen Ermittlungen die Mobiltelefone abgenommen und ausgewertet worden waren. Denn es hätte ja sein können, dass sich darauf die Aufzeichungen konspirativer Gespräche befanden.
Nachforschungen nötig
Es stellte sich heraus: Die Handys waren keine Beweismittel und mussten, weil sie das über ihre Anwälte verlangten, den Leuten zurückgegeben werden. Jugendrichter Peter Jung hatte zu diesem Zweck alles aus der Asservatenkammer kommen lassen, was mit dem Fall zu tun hatte. Auch die Telefone. Was dann geschah und über eine halbe Stunde hinweg fast schon ratlos in dem Verfahren diskutiert wurde, war ungewöhnlich. Es gab drei Handys.
Sie wurden den Asylsuchenden zwar ausgehändigt. Doch nur einer von ihnen zeigte sich erfreut. Er hatte sein Gerät wieder. Die anderen zwei wanderten zurück in staatliche Verwahrung. "Nicht unsere", ließen die Angeklagten übersetzen. Das sorgte für Verwirrung. Nun soll nachgeforscht werden, wem die beiden Mobiltelefone tatsächlich gehören. Gleichzeitig muss sich ergeben, wo die bisher verschollenen Geräte abgeblieben sind. Eine Aufgabe für die Staatsanwaltschaft. Denn in ihrem Auftrag erfolgte letztes Jahr im Spätherbst die Sicherstellung.


















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