Nabburg
17.10.2023 - 14:21 Uhr

Fortbildung für Oberpfälzer Sicherheitswachten

Sicherheitswacht-Angehörige aus der Oberpfalz treffen sich zu einer Fortbildung in Nabburg. Polizeipräsident Thomas Schöniger lobt dabei deren Einsatz für die Gesellschaft.

Die teilnehmenden Mitglieder der Sicherheitswacht im Städtedreieck Christoph Ludwig, Wazl, Irmgard, Wazl, Stefan und Christian Hüttinger sind zusammen mit Leitendem Polizeidirektor Klaus Müller vom Polizeipräsidium Oberpfalz (von links) zu sehen. Bild: Erl/exb
Die teilnehmenden Mitglieder der Sicherheitswacht im Städtedreieck Christoph Ludwig, Wazl, Irmgard, Wazl, Stefan und Christian Hüttinger sind zusammen mit Leitendem Polizeidirektor Klaus Müller vom Polizeipräsidium Oberpfalz (von links) zu sehen.

Die Angehörigen der Sicherheitswachten in der Oberpfalz leben Zivilcourage und stellen dies Tag für Tag unter Beweis. Ihr Ehrenamt verlangt besonnenes, geschultes und umsichtiges Handeln. Am Samstag fand für sie in der Nordgauhalle in Nabburg eine zentrale Fortbildungsveranstaltung des Polizeipräsidiums Oberpfalz statt. Polizeipräsident Thomas Schöniger dankte den Sicherheitswachtangehörigen aus der gesamten Oberpfalz für ihren Dienst an der Gesellschaft.

Mehr als 70 Sicherheitswacht-Angehörige aus Bad Kötzting, Burglengenfeld, Cham, Furth im Wald, Neumarkt, Neustadt an der Waldnaab, Neutraubling, Regensburg, Schwandorf, Sulzbach-Rosenberg, Tirschenreuth, Waldsassen und Weiden folgten laut Pressemitteilung der Polizei den Ausführungen der Fachreferenten.

Neben dem Austausch aktueller Themen wurden die Aufgaben und die Tätigkeiten der gemeinnützigen "Krisendienst Oberpfalz GmbH" mit Sitz in Schwandorf durch deren Geschäftsführer Jens Scheffel, und durch die fachliche Leiterin Katjenka Wild vorgestellt.

Polizeioberkommissar Sebastian Metzner, selbst Notfallsanitäter, vertiefte in seinem Vortrag wichtige Themen aus dem Bereich der Ersten Hilfe. Auch der Umgang mit psychisch belastenden Situationen wurde thematisiert. Diakon Reiner Fleischmann erläuterte hierzu fachliche Hintergründe.

Polizeipräsident Thomas Schöniger betonte den Leitgedanken der Sicherheitswacht und lobte den couragierten Einsatz der Ehrenamtlichen: "Hinschauen statt wegschauen durch Persönlichkeiten wie Sie, stärkt unsere Gesellschaft und sorgt dafür, dass unsere Oberpfälzer Heimat so lebenswert bleibt wie sie ist", betonte er bei seinem Besuch der Fortbildung.

Wer in einer Sicherheitswacht mitarbeiten möchte, hat die geltenden Zugangsvoraussetzungen zu beachten. Das bedeutet: Die Mitwirkenden sind mindestens 18 Jahre und höchstens 62 Jahre alt (Ausnahmen vom Bestellungshöchstalter sind unter besonderen Voraussetzungen möglich; das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahren). Sie sind der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Sie verfügen über eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung. Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen. Sie sind zuverlässig, verantwortungsbereit und sind nicht vorbestraft. Die Überprüfung der sicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit umfasst auch die Einholung von Auskünften nach dem Bundeszentralregistergesetz (Führungszeugnis). Sie bieten Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung eintreten. Sie sind für die Anforderungen des Außendienstes, insbesondere Streifengänge zu Fuß, gesundheitlich geeignet. Sie können für die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bayerischen Sicherheitswacht fünf Stunden oder mehr pro Monat aufbringen.

Hintergrund:

Sicherheitswacht in Bayern

  • 1994 wurde die Sicherheitswacht in Bayern gegründet.
  • Im Mai 1995 startete das Projekt in Weiden erstmals in der Oberpfalz.
  • Mehr als 1400 Menschen organisieren sich mittlerweile bei der Sicherheitswacht in Bayern. Mit etwa 180 Angehörigen in 33 Gemeinden hat die Oberpfälzer Sicherheitswacht die meisten Ehrenamtlichen in Bayern. Im laufenden Jahr konnten für die Oberpfalz ungefähr 50 neue Angehörige gewonnen werden.
  • Die Befugnisse der Sicherheitswacht in Bayern sind im Sicherheitswachtgesetz (SWG) geregelt. Den Mitgliedern stehen zunächst die gleichen Rechte wie jedem anderen Bürger zu, beispielsweise das Festhalten eines Straftäters auf frischer Tat oder Notwehr bzw. Nothilfe. Darüber hinaus können Mitglieder der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung notwendig ist. Bei Gefahr können sie auch Platzverweise erteilen. Die Angehörigen erhalten eine Dienstkleidung, einen Dienstausweis, Funkgeräte, Gegenstände zur Selbstverteidigung und eine finanzielle Aufwandsentschädigung.
 
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