Eine ganze Reihe von Kommunen in der Oberpfalz hat Sicherheitswachten gegründet, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. Rund 70 Angehörige der Sicherheitswachten trafen sich in der Nabburger Nordgauhalle zu einer Fortbildung, heißt es in einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz, das die Veranstaltung ausrichtete. Polizeivizepräsident Thomas Schöniger dankte den Sicherheitswachtangehörigen aus der gesamten Oberpfalz für ihren Dienst an der Gesellschaft.
Etwa 70 Mitarbeiter aus Amberg, Burglengenfeld, Sulzbach-Rosenberg, Schwandorf, Cham, Neumarkt, Neutraubling, Regensburg, Tirschenreuth, Neustadt/Waldnaab, Furth im Wald, Waldsassen und Weiden folgten den Ausführungen der Fachreferenten aus Polizei, Ehrenamt und Wissenschaft.
Neben dem Austausch zu aktuellen Themen, stellte Andrea Holzer (Universität Regensburg) das Forschungsprojekt „Sicherheitswacht in der Oberpfalz“ vor. Hans-Joachim Klotz, Teamverantwortlicher der ehrenamtlichen Organisation Senipol, referierte zum Thema „Trickbetrug zum Nachteil von Senioren“. Auch das Thema Elektromobilität spielte eine wichtige Rolle. Polizeioberrat Vincent Bauer vom Polizeipräsidium Oberpfalz erläuterte dazu fachliche Hintergründe.
Polizeivizepräsident Thomas Schöniger betonte den Leitgedanken der Sicherheitswacht und lobte den couragierten Einsatz der Ehrenamtlichen. 1994 wurde die Sicherheitswacht in Bayern gegründet. Im Mai 1995 startete das Projekt in Weiden erstmals im Bezirk. Knapp 150 Mitglieder in 23 Gemeinden zählt die Sicherheitswacht heute in der Oberpfalz. Zuletzt hat in der Region die Stadt Nabburg beschlossen, eine Sicherheitswacht einzuführen.
Der Befugnisse der Sicherheitswacht in Bayern sind im Sicherheitswachtgesetz (SWG) geregelt. Den Mitgliedern stehen zunächst die gleichen Rechte wie jedem anderen Bürger zu, beispielsweise das Festhalten eines Straftätes auf frischer Tat oder Notwehr und Nothilfe. Darüber hinaus können Mitglieder der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung dient. Bei Gefahr können sie auch Platzverweise erteilen. Die Angehörigen erhalten eine Dienstkleidung, einen Dienstausweis, Funkgeräte, Gegenstände zur Selbstverteidigung und eine finanzielle Aufwandsentschädigung.
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