Nabburg
25.06.2024 - 16:01 Uhr

Nach FTI-Insolvenz: Was ein Nabburger Reiseexperte betroffenen Kunden rät

Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI ist für viele Urlauber ein Fiasko. Wie geht es weiter? Bernhard Haas vom Reisebüro in Nabburg benennt ein paar hoffnungsvolle Momente in dem Debakel.

Die Insolvenz des drittgrößten deutschen Reiseveranstalters FTI vor einigen Wochen hat Hundertausende Kunden kalt erwischt. Noch eben in Vorfreude auf den Urlaub, – meist in Richtung Ägypten oder Türkei – geht es jetzt darum, möglichst schnell das bereits ausgegebene Geld wieder zurückzubekommen. „Wir können das nicht für unsere Kunden beantragen, dazu sind wir nicht berechtigt. Aber wir stehen ihnen beiseite und helfen“, versichert Bernhard Haas vom Nabburg Reisebüro Wild.

Die über FTI gebuchten Reisen seien jetzt abgesagt worden, nachdem zuerst versucht wurde, dass die Reisen vielleicht ein anderer Veranstalter übernimmt, damit die Leute trotzdem weg kommen. „Das ist aber fehlgeschlagen“, berichtet Haas, „das heißt, alle Reisen mit FTI oder den ganzen Tochterfirmen wie BigXTra-Tours und was es da so gibt, die sind alle abgesagt“.

Manche bekommen nichts

Haas benennt einen gravierenden Unterschied, wie die Geschädigten aus der Sache finanziell herauskommen werden: „Die, die eine Pauschalreise gebucht haben, die werden ihr Geld wieder zurück bekommen. Die nur Einzelleistungen gebucht haben, nicht.“ Eine klassische Pauschalreise beinhalte den Flug, den Transfer zum Hotel und zurück, den Hotelaufenthalt. „Da ist man jetzt auf der sicheren Seite, wenn man das so gebucht hat.“ Denn als Folge der spektakulären Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im Jahr 2019 hat Deutschland mittlerweile einen gesetzlichen Schutz für Pauschalreisende mit genug Geld hinterlegt. Im Fall von Thomas Cook stellte sich nämlich schnell heraus, dass die gesetzlich geforderte Insolvenzabsicherung nicht ausreichte, um allen Urlaubern ihr Geld zurückzuzahlen, weiß Haas. Seitdem gibt es einen neuen Fonds, den Reisesicherungsfonds. Hier zahlen alle großen Pauschalreiseanbieter ein, und im Fall der Fälle dient das Geld im Fonds zur Entschädigung. Die FTI-Pleite ist die erste Bewährungsprobe für diesen neuen Fonds.

Wo ist der Reisesicherungsschein?

Wer eine Pauschalreise bucht, bekommt mit den Buchungsunterlagen den sogenannten Reisesicherungsschein. Im Normalfall braucht man dieses Dokument nicht, deshalb rutscht es gern in die hinterste Ecke unter irgendeinen Stapel anderer Papiere – oder, wenn es ganz schlecht läuft, sogar ins Altpapier. Falls der Reiseanbieter aber zahlungsunfähig wird, ist es plötzlich das wichtigste Dokument von allen: Darin steht, wie viel Rückerstattung Kunden vom Reisesicherungsfonds bekommen, der zentralen Abwicklungsstelle für solche Fälle. „Das Problem,“ so der Tourismusexperte aus Nabburg, „sind die Einzelleistungen. Die sind in diesem Fonds nicht mitversichert“. Wenn man also keine Pauschalreise gebucht hat, sondern über FTI nur ein Hotel oder einen Mietwagen oder nur einen Camper, „dann ist das keine Pauschalreise“. Auch ein Flug sei eine Einzelleistung. „Wenn sie das bei FTI gebucht haben, wäre das auch nicht in dem Fonds drin. Das ist nicht versichert.“ Für Haas sind „das die Leute, die jetzt eigentlich mehr betroffen sind“.

Abzuwickeln sei das jetzt so, dass der FTI-Insolvenzverwalter die Leute anschreibt, das werde in der nächsten Zeit erfolgen. „Es sind ja doch ein paar Leute betroffen. Das kann also vier, acht Wochen oder ein Vierteljahr in Anspruch nehmen, bis jeder sein Schreiben bekommen hat.“ Und es macht natürlich einen Unterschied in der Summe, ob die komplette Reise bezahlt wurde oder ob es nur die Anzahlung war – je nachdem, wie weit die Reise noch in der Zukunft lag. „Die im September fahren wollten, werden nur eine Anzahlung gemacht haben, und die jetzt kurzfristig betroffen waren, teilweise schon die gesamte Zahlung.“

„Das ist der Stand, den wir haben, das ist alles noch im Fluss“, so Haas. „Und das habe ich den Kunden auch so gesagt, die bei uns FTI gebucht haben.“ Andere Anbieter bemühen sich um die Kunden, die jetzt nicht mehr reisen können. „Sie machen das Angebot, dass jetzt keine Anzahlung mehr fällig ist“. Der Grund: Viele Leute würden sagen, dass sie jetzt schon eine Anzahlung bei FTI gemacht haben und sich keine zweite Anzahlung leisten können. Die Veranstalter würden also die Anzahlungen aussetzen und die Kunden müssten erst zahlen, wenn sie wirklich fliegen, also vier Wochen vorher – als Anreiz, eine neue Reise zu buchen.

Konkurrenz stockt auf

Nach der Pleite des drittgrößten deutschen Reiseveranstalters haben TUI und Alltours Flug- und Hotelkapazitäten aufgestockt. Allein Marktführer TUI hat seine Verfügbarkeiten um rund 300.000 zusätzliche Plätze erweitert. Natürlich würden manche jetzt gar nicht mehr in Urlaub fahren wollen, andere hingegen schon – und suchen etwas Neues raus.

Hintergrund:

Die FTI-Insolvenz

  • Auslöser der Krise: Die FTI Touristik GmbH ist zahlungsunfähig und hat am Montag, 3. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt.
  • Betroffen: Alle Leistungen, die direkt bei FTI gebucht wurden.
  • Insolvent: FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
    5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car.
  • Nicht betroffen: Gebuchte Leistungen bei Drittanbietern, bei denen FTI lediglich Vermittler war, wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, und andere.
  • Storniert: Pauschalreisen, die über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden. Zahlungen, die dafür geleistet wurden, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert .
  • Nicht abgesichert: Wer über FTI nur Einzelleistungen gebucht hat, etwa Flug, Hotel, Mietwagen oder Camper.
 
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