Nabburg
02.03.2021 - 14:35 Uhr

Gegen Betriebsleiterwohnung im Nabburger Industriegebiet

Der Neubau einer Halle wäre kein Problem gewesen. Weil das geplante Vorhaben aber auch den Bau einer Betriebsleiterwohnung mit rund 170 Quadratmetern Fläche beinhaltete, sah der Bauausschuss keine Möglichkeit, den Antrag zu genehmigen.

Im Nabburger Rathaus sieht man keine Möglichkeit, eine Betriebsleiterwohnung im Industriegebiet zu genehmigen. Symbolbild: Wilhelm Amann
Im Nabburger Rathaus sieht man keine Möglichkeit, eine Betriebsleiterwohnung im Industriegebiet zu genehmigen.

Den Antrag hatte die "BWH Verwaltungs GmbH" gestellt. Er zielte darauf ab, im Industriegebiet an der Ohmstraße eine Halle mit Bürofläche und einer Betriebsleiterwohnung bauen zu dürfen. Einen ähnlichen Antrag eines anderen Bauwerbers hatte die Stadt vor kurzem abgelehnt. Denn in solchen Fällen könnte eine Wohnung zu immissionsrechtlichen Auswirkungen für benachbarte Betriebe führen. Und das wollte die Stadt damals vermeiden. Und auch dieses Mal sollte es so sein. "Den Weg, den wir mal eingeschlagen haben, dürfen wir nicht verlassen, auch wenn's manchmal weh tut", sagte dazu Bürgermeister Frank Zeitler.

Nabburg30.10.2020

Der Bau-Ingenieur der Verwaltungsgemeinschaft, Johannes Schießl, plädierte deshalb dafür, den Antrag in dieser Form abzulehnen. Sollte er anschließend nochmal und ohne den Gegenstand Betriebsleiterwohnung gestellt werden, so könne man ihn höchstwahrscheinlich gleich im Freistellungsverfahren auf dem Büroweg ans Landratsamt weiterleiten. Denn er sei im Prinzip durchaus zustimmungsfähig. Genauso kam es dann: Der Ausschuss lehnte den Antrag einstimmig ab.

Zustimmung fand in dieser Sitzung ein privates Bauvorhaben aus Neusath. Die Voranfrage, die sich auf den Neubau eines Einfamilienwohnhauses direkt neben einem allgemeinen Wohngebiet auf einer bisherigen Grünfläche bezog, billigte der Stadtrat. Er sah die Erschließung als gesichert an und somit einstimmig nichts gegen den Plan der Antragstellerin sprechen.

Ebenso keine Einwände hatte der Ausschuss gegen einen Antrag, der aus der Straße Am Hussengraben gekommen war. Dort möchten zwei Privatleute auf dem ehemaligen Spielplatz ein Fünffamilienhaus errichten. Es soll, verteilt auf drei Geschosse, Wohnungen zu jeweils 72 Quadratmetern enthalten. Auf dem Grundstück werden acht Stellplätze eingerichtet.

In der Birkachstraße befürwortete das Gremium den Anbau eines Sommergartens an ein Haus, der vom Bebauungsplan abweicht.

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