Nabburg
19.03.2019 - 19:24 Uhr

"Der große Blonde"

"Was soll das?", hat sich Herbert Grönemeyer in einem Song gewundert und damit seinen Nebenbuhler gemeint. Viel eher aber ist diese Frage angebracht, wenn es um grundlos angezettelte Schlägereien geht.

Sie beschäftigen nahezu jede Woche lokale Gerichte. Immer das gleiche Muster: Junge Leute stehen vor Diskotheken oder Wirtshäusern, rauchen Zigaretten und pöbeln einander an. Nach verbalen Attacken sprechen die Fäuste. Es gibt Verletzte, Rettungswagen kommen, die Polizei trifft ein. Den Beamten stehen dann oft mühsame Ermittlungen bevor. Denn nur eines kommt meist von Anfang an ins Protokoll: Täter und Opfer kennen einander nicht.

Faustschläge statt Antwort

An einem Abend im August 2017 verließen zwei junge Männer aus dem Raum Amberg zusammen mit ihrer Begleiterin eine Diskothek in Nabburg. Sie gingen zu ihrem Auto, kehrten nach kurzer Zeit zurück und wurden vor dem Lokal von einer dort stehenden Herrenrunde angemacht. "Zwei hässliche Typen und eine wirklich geile Frau" hörten sie. Da kam die Frage zurück, was denn damit gemeint sei. Genauer: "Was soll das?"

Statt einer Antwort gab es sofort Faustschläge. Die Opfer dieser Attacke gingen zu Boden. Dann kam die Polizei. Nur einer der Täter konnte ausfindig gemacht werden. Ein Koloss mit Bud-Spencer-Figur aus dem Kreis Neustadt/WN, der später von einem Schwandorfer Amtsrichter zu 4300 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Während der 26-Jährige sofort Berufung einlegte, blieb sein Mittäter ("Ein großer Blonder") anonym. Auf ihn war die Hauptschuld geschoben worden.

"Ich war das nicht"

Mit etlichen Zeugen wurde das umfangreiche Verfahren jetzt vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Amberg neu aufgerollt. Dort blieb der 26-Jährige dabei: "Ich war das nicht." Doch einer der völlig ansatzlos geschlagenen Männer erkannte ihn. Das zweite Opfer konnte nur sagen, dass es nach kurzer Debatte einen heftigen Hieb in sein Gesicht gab. "Ansonsten ging alles chaotisch zu." Die Kammer verhandelte fast drei Stunden. Dann legte der Vorsitzende Richter Peter Hollweck dem Angeklagten nahe, seine Berufung zurückzunehmen. Das tat der Mann, obgleich er bis zum Schluss wissen ließ, er sei zwar vor der Diskothek gestanden, habe aber nicht zugeschlagen.

 
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