Nabburg
27.08.2019 - 16:05 Uhr

Haschisch-Handel führt nicht hinter Gitter

Auf dem Weg aus der Drogensucht: Ein 26-Jähriger bekommt in zweiter Instanz eine Bewährungschance.

Das Gericht zeigt sich gnädig und räumt eine Bewährungschance ein. Bild: Volker Hartmann/dpa
Das Gericht zeigt sich gnädig und räumt eine Bewährungschance ein.

Die Lieferungen kamen aus Landau und waren für Nabburg bestimmt. Nahezu eineinhalb Pfund Haschisch und dazu 100 Ecstasy-Tabletten wurden bei sieben Fahrten von der Isar an die Naab gebracht. Dann kam es zu Festnahmen.

Die Deals fanden bereits 2017 statt, sie liefen unter Asylbewerbern aus einem arabischen Staat. In Nabburg nahm ein heute 26-Jähriger die Lieferungen in Empfang, versorgte zum einen sich selbst und gab Haschisch an andere weiter. Inzwischen wohnt der Mann in einer anderen Flüchtlingsunterkunft im Kreis Schwandorf.

Heuer im März befasste sich ein Schöffengericht in Schwandorf mit dem Fall und schickte den bis dahin nicht vorgeahndeten 26-Jährigen für ein Jahr und fünf Monate hinter Gitter. Insgesamt sieben Mal war ein Landsmann des Asylbewerbers aus dem niederbayerischen Landau angereist und hatte Haschisch nach Nabburg gebracht. Hinzu kam, dass man den Angeklagten mit einer Tabakmischung angetroffen hatte, in der sich verbotene cannabinoide Substanzen befanden.

Die Zweite Strafkammer des Landgerichts Amberg überprüfte nun das Urteil in einer Berufungsverhandlung. Dabei ging es nur noch um die Höhe der Strafe und um die Frage, ob man die in Schwandorf verhängten 17 Monate Haft zur Bewährung aussetzen konnte. Die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber wandte sich eingehend den Lebensumständen des 26-Jährigen zu und erfuhr: "Ich habe eine deutsche Partnerin und bin vor sechs Monaten Vater geworden". Eine Eheschließung sei geplant. Damit kann der Mann wohl auf Dauer in Deutschland bleiben. Seine eigene Drogensucht will er zwischenzeitlich in den Griff bekommen haben: "Ich nehme nichts mehr."

Anwalt Philipp Pruy (Regensburg) machte sich für seinen Mandanten stark, sprach von "günstiger Prognose" und empfahl der Strafkammer, das Ersturteil zur Bewährung auszusetzen. Mit Auflagen wie etwa regelmäßigen Urin- und Haarprobenkontrollen könnte man es versehen. Das wollte Staatsanwältin Franziska Paintner nicht akzeptieren. Sie forderte die Richter auf, die in Schwandorf verhängte Haftstrafe zu bestätigen und den Asylbewerber hinter Gitter zu schicken.

Dem Mann bleibt ein Aufenthalt hinter Gefängnismauern erspart. Die gegen ihn in Schwandorf verhängten 17 Monate wurden vom Landgericht zur Bewährung ausgesetzt. Amtlichen Kontrollen zur Prüfung der Frage, ob er noch Drogen konsumiert, wird sich der 26-Jährige allerdings unterziehen müssen.

 
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