Auslöser waren zwei von Zweitem Bürgermeister Kurt Koppmann geleitete Stadtratssitzungen im Juli und August. Die CSU-Kritik bezog sich auf die Behandlung von Aspekten zum Thema "Bahnübergang" - Detailfragen und ein Jour-Fix - im nichtöffentlichen Teil. Fraktionssprecher Hans-Georg Dobler wertete dies als Verstoß gegen die Geschäftsordnung und wandte sich an die Rechtsaufsicht. Mit der Antwort sieht er sich in seiner Ansicht bestätigt: "Detailfragen wie Kreisel und Fußgängerunterführung hätten, wie von der CSU-Fraktion beantragt, öffentlich behandelt werden müssen. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, die Meinung der Stadtratsmitglieder zu den einzelnen Punkten zu erfahren".
Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte zu Doblers Beschwerde eine Stellungnahme der Stadt eingeholt. Demnach sei mit Regierungspräsident Axel Barthelt vereinbart worden, dass er persönlich nach Nabburg komme und, wenn dies gewünscht werde, auch zum Thema Bahnübergang Stellung beziehen werde. Die Stadt führte weiter an, dass eine Diskussion über Detailfragen, wie von ABU-Stadtrat Josef Fischer verlangt, nicht zielführend sei, da genau diese Fragen Gegenstand der Erörterung zum Planfeststellungsverfahren vom April 2019 gewesen seien. Es sei keine Diskussion in öffentlicher Sitzung erfolgt, da Fischer allgemeine Fragen zu diesem Thema in der nichtöffentlichen Sitzung beantragt hatte.
Die Rechtsaufsicht kommt im Antwortschreiben an Hans-Georg Dobler zu folgender kommunalrechtlichen Bewertung: "Gründe, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit gerechtfertigt hätten, lagen aus unserer Sicht zum oben genannten Zeitpunkt nicht vor". In Schreiben wird schwerpunktmäßig darauf verwiesen, "dass weder Personalangelegenheiten noch Rechtsgeschäfte der Stadt in Grundstücksangelegenheiten oder Angelegenheiten, die dem Sozial- oder Steuergeheimnis unterliegen", behandelt worden seien. Auch das Wohl der Allgemeinheit stehe einer öffentlichen Behandlung des Themas "Bahnübergang" im Stadtrat nicht entgegen. Zudem seien keine berechtigten Ansprüche Einzelner zu erkennen, "die eine Behandlung des Themas in nichtöffentlicher Sitzung notwendig gemacht hätten."












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