Wer am 20./21. Juli 2019 an den Zugängen seinen Eintritt von 5 Euro pro Tag (Kinder bis 14 Jahre frei) entrichtet, dem steht der Zugang zu allen Bühnen offen, zu jeder Menge Konzerten und Tanzveranstaltungen.
Natürlich gehören zum Wohlklang auch kulinarische Köstlichkeiten, gut gelaunte Freunde und die Kulisse einer bezaubernden Stadt.
Organisiert wird das Festival von einem Team mit großer Musik- und Festerfahrung unter dem Vorsitz von Ernst Bräutigam, Mitglied der Gruppe „Fullhouse Blues Gang und Jukebox Heroes“. Mit dabei sind auch der Vorsitzende der Jugendblaskapelle, Joseph Ferstl, und Josef Weber, der begeisterte Musiker Leon Wittenzellner von der Band „Nasty Royals“, 3. Bürgermeisterin und Jugendbeauftragte Heidi Eckl, Hobbykoch Maximilian Fröhler sowie Werbefachfrau Tanja Herrle. Sie sind die Garanten für eine bunte Mischung.
Für jeden Geschmack das Passende
Für jeden Musikgeschmack ist etwas Passendes dabei. Auf den Bühnen innerhalb der alten Stadtmauern wird von konzertanter Blasmusik über traditionelle und moderne Volksmusik bis hin zu Jazz, Swing, Blues und Rock für jede Altersgruppe und für jeden Geschmack etwas geboten: ein idealer Anlass für einen Familienausflug in die mittlere Oberpfalz.
Auch Gastgruppen aus den Nachbarländern Tschechien und Österreich wetteifern um die Gunst der Zuhörer im Spitalhof und Schlosshof.
Die Anhänger der modernen Stilrichtungen kommen auf den Bühnen am Oberen und Unteren Markt auf ihre Kosten. Junge Gruppen und Interpreten treffen auf bekannte Namen aus der Region.
Getanzt wird übrigens vor allen Bühnen, speziell jedoch im Spitalhof, nach Musik der 50er-60er- und 70er Jahre.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch am 20. und 21. Juli 2019 in Nabburg Stadt mit Tradition und Charme.
Weitere Informationen unter
Weitere Informationen unter www.nabburg.deWann geht's rund am Samstag und Sonntag?
Samstag, 20. Juli 2019, von 17 bis 23 Uhr
Sonntag, 21. Juli 2019, von 10 bis 22 Uhr
Hier gibt's weitere Infos
Gästeinformation Nabburg
Oberer Markt 16
92507 Nabburg
Tel. 09433/1826
Fax. 09433/1833
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