Vor einem Jahrhundert erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Dieses Jubiläum wollten die SPD-Frauen nicht einfach so vorüberziehen lassen. MdB Marianne Schieder dankte den Nabburgerinnen daran zu erinnern. Sie bedauerte, dass das Jubiläum bei den jungen Frauen heute keine Rolle mehr spiele. Es war maßgeblich die SPD, die für die Rechte der Frauen eingetreten sei. Bereits auf dem Parteitag 1891 in Erfurt forderte die Partei die Einführung dieses Wahlrechts. Es war nach dem Ersten Weltkrieg eine sozialdemokratische Regierung, die das Wahlrecht eingeführt hat. Marie Juchacz, die Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, sprach 1919 als erste Frau in einem Parlament. Es habe sich seitdem einiges getan in den Frauenrechten, aber die vollkommene Gleichberechtigung ist Schieder zufolge noch nicht vollzogen.
Maria Hirsch, pensionierte Lehrerin, hat sich schon früh mit dem Thema der Gleichstellung der Frau beschäftigt. Sie betrachtete in ihrer Einleitung die Entwicklung der Frauenrechte. Nachdem die Frauen im Mittelalter auf dem Land sich lediglich im Hause aufhalten durften, ist es den städtischen Frauen erlaubt, etwas zu verdienen. Die Französische Revolution brachte das Frauenrechtsthema erstmals nach vorne. Noch 1850 hatten Frauen im öffentlichen Leben keine Rechte. Erst mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins 1865 in Leipzig wurden auf bürgerlicher Seite mehr Rechte für die Frauen gefordert, zum Beispiel die Erschließung aller Bildungsmöglichkeiten für Frauen, Recht und Anspruch auf Arbeit sowie die freie Berufswahl.
August Bebel forderte die Gründung von Arbeiterinnenvereinen und die Zulassung der Frauen zu allen Berufen. Ein Versuch das Stimmrecht für Frauen im Reichstag durchzusetzen, scheiterte 1895. Die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches brachte ebenfalls keine Verbesserung, die entsprechenden Gesetze zu Ehe und Familie waren patriarchisch ausgerichtet und teilten der Frau eine ganz bestimmte Rolle zu. Entsprechende Gesetze wurden erst nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik geändert, etwa dass eine Ehefrau keine Arbeit aufnehmen darf ohne die Zustimmung ihres Ehemannes. Im Jahre 1901 war es im Großherzogtum Baden, wo Frauen und Mädchen zum ersten Mal ein Recht auf Bildung hatten und studieren konnten.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Deutschland Republik. Das neu gefasste Wahlrecht, gewährte den Frauen das aktive und passive Wahlrecht. In der Weimarer Verfassung waren Männer und Frauen gleichgestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Grundgesetz verabschiedet. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, heißt es darin. Doch es bedurfte nach den Ausführungen von Maria Hirsch noch vieler Gesetzesänderungen. So wurde das Beschäftigungsverbot von verheirateten Frauen abgeschafft. Männer und Frauen sind gleichberechtigt in der Erziehung der Kinder. Es habe sich vieles geändert seit der Einführung des Grundgesetzes. "Aber es gibt nach wie vor nach Benachteiligungen, vor allem gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist bei weitem noch nicht erreicht." Das Frauenbild habe sich heute geändert. In vielen Berufen gebe es mittlerweile mehr Frauen als Männer, "bestes Beispiel hier sind die Lehrer an Grund- und Mittelschulen. Es fehlen die Männer." Junge Frauen seien heute selbstbewusster. Die Partnerschaften seien anders, weil die Frau nicht mehr vom Mann abhängig sei.
Bei einem Gespräch wurden Erfahrungen und Eindrücke von und zu Frauenrechten ausgetauscht. Alle waren sich einig: "Es gibt noch einiges zu tun auf dem Weg der vollkommenen Gleichberechtigung."
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.