Nabburg
01.03.2019 - 16:22 Uhr

Verwirrung um unsanftes Ende einer Grillparty

Der Amtsrichter beschäftigt sich fast sechs Stunden lang mit dem Fall. Zwei Dutzend Zeugen gibt es zu einer Schlägerei, die 2016 für eine dicken Ermittlungsakt gesorgt hat. Zum Schluss geht alles aus wie das berühmte Hornberger Schießen.

Nach der Abwägung konnte das Gericht zu keinem Schuldspruch kommen. Bild: Volker Hartmann/dpa
Nach der Abwägung konnte das Gericht zu keinem Schuldspruch kommen.

Richtig ist, dass in der Vergangenheit zwei Verhandlungstermine geplatzt sind. Plausibel war aber auch, dass sich Zeugen an einen im August 2016 geschehenen Vorfall nur noch lückenhaft oder nicht mehr erinnern konnten. So endete denn ein Mammutverfahren zwar nicht mit Freispruch, aber mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage.

An einem August-Tag 2016 fand auf dem großen Vorplatz eines Anwesens im östlichen Schwandorfer Stadtbereich eine Art Grillfest statt. Etliche junge Leute erschienen und feierten bis in die späte Nacht hinein. Dann kam ein Nachbar des Partyveranstalters heim, ärgerte sich wohl über den Trubel, der da vor dem Haus stattfand und geriet angeblich wegen eines Rasenmähers in Streit mit dem Gastgeber der Fete.

Wer schlug warum zu?

Was passierte dann? Amtsrichter Thomas Heydn hörte zwei generell verschiedene Versionen. Der wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank sitzende 37-Jährige sagte, er habe keineswegs Verstärkung geholt, um den Partyteilnehmern samt deren Gastgeber eine Lektion zu erteilen. Ganz im Gegenteil: Seine nicht weit entfernt von dem Haus untergebrachten Tauben hätten abends Wasser gebraucht. Nur deswegen sei er nach dem Disput noch einmal weggefahren. Merkwürdig: Kurz nachdem der Mann mit seinem Wagen den Hof verlassen hatte, kamen mehrere Fahrzeuge angebraust. "Etliche Männer", so hörte der Richter, stiegen aus, und es hatte den Anschein, als sei da ein Rollkommando, bestehend aus Freunden des 37-Jährigen, angerückt. Geholt womöglich von dem Genervten, der den Lärm vor seiner Wohnung nicht hinnehmen mochte.

Die mutmaßlichen Unterstützer gingen ebenso ansatzlos wie heftig gegen mehrere Leute aus der Grillparty-Runde vor. Auch der 37-Jährige sei mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf eines zu Boden gebrachten Mannes mit dabei gewesen, wurde angemerkt. Doch das stritt der mutmaßliche Urheber der Übergriffe energisch ab. "Ich habe niemanden geholt und auch keinen geschlagen", beteuerte er.

Fakt war: Auf dem Vorplatz hielten sich (von Zeugen geschätzt) "30 bis 40 Leute" auf. Einen Großteil von ihnen hörte Richter Heydn jetzt als Zeugen. Dabei stand fest: Neben einem von der Angreifertruppe willkürlich zu Boden gebrachten Mann hatten auch zwei junge Frauen Verletzungen erlitten. Doch auch sie erinnerten sich nun, nach weit über zwei Jahren, nicht mehr, wer die Verursacher waren. Gewiss war eigentlich nur: Da erschienen plötzlich Unbekannte, die nichts mit dem Grillfest zu tun hatten. Sie droschen wahllos zu. Interessant war, dass seinerzeit die Polizei mit einem Minimalaufgebot am Tatort erschien. Hinzu kam, dass Dunkelheit herrschte und nur einer der vielen Zeugen den Angeklagten als jenen identifizierte, der bei seiner Rückkehr inmitten der von ihm alarmierten Armada plötzlich heranstürmender Aggressoren brutal tätig geworden sei. In Erinnerung geblieben war dem Mann die Bemerkung des 37-Jährigen: "Jetzt wird abgerechnet!"

Ende mit Geldauflage

Die Abrechnung im Gerichtssaal blieb aus. Nachdem die Ereignisse nicht restlos geklärt werden konnten, schlug Staatsanwältin Julia Weigl vor, das Verfahren gegen den 37-Jährigen gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Mann muss 500 Euro zahlen und akzeptierte das. Unstrittig war zu diesem Zeitpunkt nur: Er lag mit seinem Nachbarn, dem Grillfest-Veranstalter, seit geraumer Zeit im Clinch.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.