Nabburg
12.08.2019 - 14:52 Uhr

Weg von der Sucht

Einen wie ihn findet man in der Drogenszene reichlich selten. Der Mann will endlich los vom Rauschgift und hat von sich aus vieles in die Wege geleitet, um nach vielen Jahren von der Sucht loszukommen. Das honoriert ihm die Justiz.

Die Richterin gibt dem Angeklagten eine Bewährungschance. Bild: Volker Hartmann/dpa
Die Richterin gibt dem Angeklagten eine Bewährungschance.

Es ging um einen Deal mit 50 Gramm Marihuana und um die im Drogenrausch angetretene Fahrt mit einem auffrisierten Mofaroller. Bei dem Rauschgifthandel, angeblich stattgefunden in einem Vorort von Schwandorf, sollte der 31-Jährige als Käufer aufgetreten sein. „Wie ist das abgelaufen?“, fragte Amtsrichterin Franziska Bücherl und bekam zur Antwort, dass im Januar letzten Jahres eher wenig ablief. Wenn überhaupt, dann nur eine äußerst geringe Menge. Der Verkäufer, selbst rauschgiftabhängig, wurde von Begleitern aus einer Therapieeinrichtung gebracht und verweigerte die Aussage. Das durfte er, weil gegen ihn in gleicher Sache Ermittlungen der Kripo anhängig sind. Daraufhin blieb keine andere Wahl: Das Verfahren musste eingestellt werden.

Anders beim zweiten Vorwurf, der sich im April 2018 in Schwarzenfeld zutrug. Polizeibeamte stoppten den 31-Jährigen kurz vor Mitternacht und stellten fest: Der von ihm benutzte Mofaroller war weit schneller als die vorgeschriebenen 25 Stundenkilometer, und außerdem stand der Fahrer massiv unter Drogen.

„Das war so“, räumte der Mann ein und gab auch zu, dass er den entsprechenden Führerschein nicht hatte. Der Erwerbslose war aber von sich aus hergegangen und hatte Maßnahmen ergriffen, um seine Sucht loszuwerden. Eine Bewährunghelferin bestätigte dem 31-Jährigen intensive Bemühungen. Dabei verdeutlichte sich: Er ist seit längerer Zeit in einer Therapieeinrichtung, hat noch viele Monate vor sich und will danach seine Zelte in der gewohnten Umgebung abbrechen. Dieser Weg könnte akut gefährdet sein, wenn er hinter Gitter müsste.

Die Richterin verhängte vier Monate mit Bewährung, und sie bezog in dieses Urteil eine noch offene Haftstrafe aus anderer Sache mit ein. Ihre Entscheidung verband Franziska Bücherl mit Auflagen: Die Entzugsmaßnahme muss bis zum Ende durchgestanden werden, der Mann hat sich auch jeglichen Drogenkonsums zu enthalten. Ferner bekam er einen Monat Fahrverbot.

 
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