Zuschussdeckel für Burggut-Sanierung in Nabburg

Nabburg
12.01.2023 - 16:18 Uhr
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Das hatte sich ein Mann aus Oberbayern ganz anders vorgestellt: Über 700 000 Euro hätte er bestenfalls aus der Städtebauförderung für die private Sanierung des ehemaligen Burgguts erhalten können. Doch der Stadtrat tritt auf die Bremse.

Ein privater Bauherr plant die Sanierung des früheren Burgguts an der Hüllgasse.

Florian Oezdikmen aus dem Raum München kaufte das frühere Burggut in der Nabburger Altstadt aus einem Privatbesitz. Seit 2016 laufen Bestrebungen, das Anwesen in der Hüllgasse 4 zu sanieren und mit Unterstützung aus Mitteln der Städtebauförderung wiederzubeleben. Um die mögliche Finanzierung des Projektes ging es konkret bei einem Treffen im Nabburger Rathaus zur Jahresmitte 2022. Danach lud Bürgermeister Frank Zeitler den neuen Eigentümer dazu ein, seine Pläne selber in einer öffentlichen Stadtratssitzung vorzustellen. Einen ersten Termin im Dezember sagte Oezdikmen kurzfristig ab, aber in dieser Woche kam er nun nach Nabburg.

Oezdikmen sprach davon, ein Faible für Altbauten zu besitzen, ohne über sich und seine persönlichen Lebensverhältnisse viel preiszugeben. Nur soviel: Er selber wolle später in das einstige Burggut einziehen, auch seine Mutter solle dort wohnen, weshalb der Umbau in Richtung Mehrgenerationen-Nutzung laufe. Und auch ein Büro sei im Haupthaus geplant. Ob der Nordteil des Komplexes, der bereits außerhalb der Stadtmauer liegt, erhalten bleibt, sei fraglich. Die Tendenz gehe eher in Richtung Rückbau, um den umbauten Raum zu verkleinern und Kosten zu sparen. Das östlich angrenze Nebengebäude beinhalte auch eine Wohnung, auf den Freiflächen könnten Stellplätze angelegt werden.

Frage der Städtebauförderung

Die Kostenseite war für das Gremium von besonderer Bedeutung, denn in der Sitzung sollte über die Gewährung von Zuwendungen aus der Städtebauförderung befunden werden. Ein realistisches Finanzierungsmodell, das mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden war, ging von einem Gesamtaufwand in Höhe von 2,37 Millionen Euro aus. Auf den Eigentümer würden davon nur 980 000 Euro entfallen, der Rest käme über Zuschüsse. Die größte Position bei den Finanzhilfen würde sich aus der Städtebauförderung rekrutieren: 438 000 Euro staatlicher Anteil von der Regierung der Oberpfalz und 292 000 Euro kommunaler Anteil von der Stadt Nabburg. Weitere Gelder sollten aus dem Entschädigungsfonds des Freistaats Bayern, von der Bayerischen Landesstiftung, vom Bezirk Oberpfalz und vom Landkreis Schwandorf fließen.

Für die Stadträte stellte sich nun die Frage, ob die Stadt sich mit dieser hohen Summe beteiligen soll. „Das ist eine Einzelfallentscheidung, deshalb gibt es von uns keine Empfehlung“, sagte dazu Verwaltungsleiter Thomas Prey. Er erinnerte daran, dass der Stadtrat inzwischen die Städtebauförderung auf 100 000 Euro pro Objekt gedeckelt hat, was jedoch erst seit 2022 gilt, während Oezdikmens Projekt schon länger laufe. Die Entscheidungshoheit liege bei der Stadt.

Mehrheit für 100 000 Euro

Die Diskussionsbeiträge der Stadträte gingen in verschiedene Richtungen. Helmut Ertl (ÜPW) sah auch angesichts der angespannten finanziellen Lage der Stadt Nabburg keine Möglichkeit, das Vorhaben in der im Modell genannten Höhe zu fördern. Er trat dafür ein, die bei 100 000 Euro gezogene Obergrenze einzuhalten, auch wenn die Gespräche über die Sanierung des Burggutes schon vor deren Einführung gelaufen waren.

Bürgermeister Frank Zeitler (CSU) verwies darauf, dass es sich unabhängig von einem Stichtag um eine freiwillige Leistung der Stadt handeln werde, für die kein rechtlicher Anspruch bestehe. Um dennoch ein Signal der Unterstützung an den Bauherrn zu senden, plädierte auch er dafür, 100 000 Euro zu genehmigen. „Mehr geht nicht“, fügte er an. Josef Pürner (CSU) hielt seinen Kollegen vor Augen, dass es sich beim Burggut um einen Teil der historischen Burganlage handelt. Die Stadt stehe somit schon in der Verpflichtung, beim Erhalt – auch im Sinne eines schönen Stadtbilds – zu helfen.

Die Abstimmung endete schließlich mit 13:4 Stimmen. Zwölf Ratsmitglieder und der Bürgermeister votierten für eine Begrenzung der Städtebauförderung auf 100 000 Euro, vier Räte aus der CSU-Fraktion stimmten dagegen. Im Zuhörerraum sitzend, erlaubte sich daraufhin Florian Oezdikmen die Frage, was denn nun dieser Beschluss konkret für ihn bedeute. Ihm antwortete Verwaltungsleiter Thomas Prey: Anstelle von 438 000 Euro (Regierung) und 292 000 Euro (Stadt) werde es maximal 60 000 Euro (Regierung) und 40 000 Euro (Stadt) an Zuschuss geben, weil die beiden Förderbeträge in Korrelation zueinander stehen. Merklich sauer reagierte Oezdikmen: „Na dann herzlichen Glückwunsch“, sagte er und ging.

Hintergrund:

Grundsatzbeschluss des Nabburger Stadtrats zur Städtebauförderung

  • Beschlussfassung: Sitzung am 16. November 2021 (einstimmig)
  • Umfang bei privaten Sanierungen: maximal 100 000 Euro je Maßnahme
  • Eigenanteil der Stadt Nabburg: maximal 40 000 Euro
  • Staatlicher Anteil: maximal 60 000 Euro
  • Berechtigung: kein rechtlicher Anspruch, sondern freiwillige Leistung (jeweils nach einer Einzelfallentscheidung des Stadtrats)
  • Gültigkeit: bei städtebaulichen Beratungen ab Jahresanfang 2022
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