„Die Fischotter haben ganze Arbeit geleistet.“ Im Herbst hatte die Familie 32 Karpfen in einer Größe von K 2 – „das sind zweijährige Karpfen“ – gesetzt. Beim Ablassen eines Weihers sah Woppmann nun die „Bescherung“. „Es war keiner mehr da“, musste er feststellen. Dazu kam, dass er beim Abfischen des größeren Gewässers angefressene Karpfen mit einem Gewicht von zum Teil neun Kilo und einen ebenso total zerstörten 60 Zentimeter großen Zander entsorgen musste.
Eine aufgestellte Wildkamera lieferte den Beweis. „Es sind eindeutig Fischotter“, weiß Woppmann. Da die Weiher der Familie nur einen sogenannten „Katzensprung“ von der Grenze zur Tschechischen Republik entfernt liegen, ist er sicher, „dass sie Fischotter von drüben kommen“. Und er weiß dabei: „Hier ist Natur pur, da finden sie ein wahres Paradies für ihre Beutezüge vor.“
Den „Grenzgängern“ aber das Handwerk zu legen, ist aber nicht erlaubt. „Ein Bejagen ist verboten“, weiß Woppmann ebenso wie die Tatsache, „dass der Fischotter keine natürlichen Feinde hat und nach Lust und Laune auf Beutezug gehen kann. Der Fischotter unterliegt dem Bundesjagdrecht, hat jedoch ganzjährige Schonzeit.“ Umso mehr setzt er auf die Tipps von Fischotter-Beauftragten.
Im Übrigen hatte die Familie im Jahr davor den Verlust von rund 300 Regenbogenforellen zu beklagen. „Damals war für uns noch klar, dass es nur der Fischreiher gewesen sein kann“, ergänzt Woppmann.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.