Neukirchen
29.07.2019 - 17:20 Uhr

Neukirchen steht vor Dorferneurung

"Ziel ist die Steigerung der Lebensqualität im gesamten Ort Neukirchen": Auf diesen Nenner bringen es die Referenten der Auftaktveranstaltung zur umfassenden Dorferneuerung.

Im neuen Feuerwehrhaus erfahren Bürger vom Amt für ländliche Entwicklung Einzelheiten über den Ablauf der Dorferneuerung. Bild: rtw
Im neuen Feuerwehrhaus erfahren Bürger vom Amt für ländliche Entwicklung Einzelheiten über den Ablauf der Dorferneuerung.

Mehr als 30 interessierte Gemeindebürger waren der Einladung ins neue Feuerwehhaus gefolgt. Sie hörten von Zielen wie "Stärkung der kulturellen, ökologischen und sozialen Potenziale, Förderung der Innenentwicklung und Erhaltung des eigenständigen Charakters", erfuhren aber auch Wichtiges über die Etappen einer Dorferneuerung. Steffen Schneider und seine Kollegen Armin Friedrich und Lisa Schwagerl vom Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz gingen zunächst auf die Voraussetzungen des Verfahrens ein.

"Ohne die Bereitschaft der Bürger zur Mitgestaltung und Mitwirkung wird es keine Dorferneuerung geben", stellte Schneider unmissverständlich fest. Im gesamten Verfahren sei die Bürgerbeteiligung das zentrale Element. Bei einem Startseminar, begleitet durch die Schule für Dorf- und Landentwicklung, sollen die Bürger Stärken und Schwächen des Ortes analysieren, Themenschwerpunkte und Maßnahmenkonzepte entwickeln.

Zuständig für den Prozess ist die Teilnehmergemeinschaft, die aus allen Haus- und Grundbesitzern des vorgesehenen Dorferneuerungsgebietes besteht. Sie wählen einen Vorstand, der die Maßnahmen koordiniert und Beschlüsse umsetzt. Das Amt entsendet Mitarbeiter zur Unterstützung und fördert die Leistungen eines Planungsbüros. Die aus der Vorbereitung für die Städtebauförderung erstellte städtebauliche Grobanalyse kann als eine der Grundlagen in das Verfahren einfließen.

Die Grobanalyse benannte schon Handlungsfelder wie die Beseitigung von Gefahrenstellen des Fußgängerverkehrs oder die Umgestaltung von Plätzen und Flächen im Ortskern und im Bahnhofsbereich. Für die öffentlichen Maßnahmen an Gebäuden, Straßen und Plätzen ist eine Förderung von bis zu 85 Prozent der zuschussfähigen Kosten möglich. Aber auch der private Haus- und Grundbesitzer kann im Verfahrensgebiet gefördert werden. Hier werden, neben dem Angebot der Beratung, Kosten von bis zu 50 000 Euro je Gebäude mit bis zu 35 Prozent bezuschusst. Nach den vorbereitenden Maßnahmen kann etwa 2021 mit dem Flurbereinigungsbeschluss gerechnet werden. Ab diesem Zeitraum hat das Amt Mittel eingeplant.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.