Eigentlich wollten Beamte der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg in der Nacht zum Donnerstag nur eine Vorladung in den Briefkasten eines Mehrparteienhauses in Neukirchen einwerfen. Beim Betreten des Grundstücks kamen die Ordnungshüter allerdings an einem Gewächshaus vorbei, in dem eine stattliche Cannabis-Pflanze rankte, deren oberstes Gezweige bereits abgeerntet schienen. Das polizeiliche Einschreiten zur Nachtzeit beschränkte sich dann auf die sofortige Sicherstellung des Strauches.
Bis zum Tagesanbruch konnte das Gewächshaus seinem Besitzer, einem 50-jährigen Hausbewohner, zugeordnet und der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Amberg vorgetragen werden. Weil es aufgrund der vorgefundenen Situation nahe lag, dass der Glashausbesitzer die Pflanzen bereits in seiner Wohnung zum Trocknen aufgehängt hatte, erließ ein Richter am Amtsgericht Amberg einen Durchsuchungsbeschluss, der am Donnerstagmorgen auch sofort vollzogen wurde.
Die Durchsuchung förderte sowohl den erwarteten, frisch abgeschnittenen und zum Trocknen aufgehängten Cannabis-Stängel zutage als auch verbotenen Cannabissamen und diverse Rauschgiftutensilien. Außerdem wurden Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und für die der Besitzer keine ärztliche Verschreibung vorweisen konnte, sowie mehrere Messer, deren Verwendungszweck es zu überprüfen gilt, beschlagnahmt. Den Cannabis-Gärtner erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.















Mehrere Messer?
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