Zuletzt waren im Dezember 2021 die Abwassergebühren für den Zeitraum 2022 bis 2024 durch ein externes Büro kalkuliert. Aufgrund der derzeitigen hohen Investitionen mit zeitversetzten Förderungseingängen wurde dem Stadtrat von der Verwaltung vorgeschlagen, künftig einen zweijährigen Kalkulationszeitraum zu wählen.
Werksleiter Werner Schärtl erläuterte anhand einer kurzen Präsentation nochmals die Ergebnisse der Kalkulation. Die Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 ergab eine leichte Überdeckung bedingt durch die zeitlich verschobenen Investitionen und die daraus entstehenden kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen.
In der Vorauskalkulation ergibt sich ein Deckungsbedarf der Ausgaben, der den enormen Investitionen - gemeint ist der Neubau des SBR-Reaktors bei der Kläranlage (biologische Reinigung und Nachklärung in einem Behälter) - geschuldet ist.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben der Jahre 2025 und 2026 im Mittel von 1,88 Millionen werden verteilt auf eine Schmutzwassereinleitungsmenge von 390.000 Kubikmeter und eine versiegelte Fläche von 947.400 Quadratemeter. Das Verhältnis liegt bei 66,5 Prozent Schmutzwasser- und 33,5 Regenwasseranteil.
Für die Benutzung der Abwasserentsorgungsanlage zur Straßenentwässerung entrichtet die Stadt eine jährliche Gebühr, welche sich kostenmindernd auf die Abwassergebühren auswirkt. Die künftigen Gebühren für die Straßenentwässerung belaufen sich auf 52.000 Euro in 2025 und 54.000 Euro in 2026.
Die Ergebnisse aus der Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 wurden mit in die neue Satzung aufgenommen und einstimmig angenommen.
Beiträge und Gebühren ab 1. Januar 2025
- Grundgebühr: bisher 38 Euro/Zähler, künftig 45 Euro/Zähler
- Abwasser: bisher: 2,71 Euro/Kubikmeter, künftig 2,99 Euro/Kubikmeter
- Niederschlagwasser: bisher 0,60 Euro/ Quadratmeter, künftig 0,63 Euro/Quadratmeter
- Geschoßfläche. bisher 14,50 Euro/Quadratmeter, künftig 15,97 Euro/Quadratmeter
- Grundfläche: bisher 2,52 Euro/Quadratmeter, künftig 2,69 Euro/Quadratmeter
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.