Gegenwärtig laufen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die Arbeiten für ein forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, auch Verbissgutachten genannt. In Neunburg wurde die Vorgehensweise transparent dargestellt.
Das Gutachten muss alle drei Jahre angefertigt werden und gibt Aufschluss über den Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Verbissschäden des Schalenwilds. Bis April führen die Förster diese "Verbiss-Inventur" durch, so dass im Herbst das Gutachten fertiggestellt werden kann.
Im Landkreis Schwandorf muss für jede der 18 Hegegemeinschaften mit 280 Jagdrevieren ein Gutachten präsentiert werden. Pro Hegegemeinschaft werden 30 bis 40 Verjüngungspunkte aufgenommen, die speziell untersucht werden. Allerdings besteht eine Hegegemeinschaft aus einer Mehrzahl von Jagdrevieren, in denen sich die Verbisssituation durchaus unterschiedlich zeigen kann. Es ist dann Aufgabe der Jagdgenossenschaften und der Revierinhaber, einen zielführenden Abschussplanvorschlag zu erstellen.
Zur Auftaktversammlung trafen sich Vertreter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Unteren Jagdbehörde, Jagdgenossen und Jäger in einem verjüngten Waldstück nahe Neunburg. Förster Hubert Amode zeigte anschaulich die Vorgehensweise beim Gutachten auf, indem er den Zustand der Triebe und Knospen im Hinblick auf Verbissspuren durch das Schalenwild untersuchte. Erfasst werden die Baumart, die Anzahl der jungen Bäume sowie der Verbiss des Leittriebs und der Triebe im oberen Drittel innerhalb vorgegebener Flächen.
Gibt es zu hohen Verbiss in einer Hegegemeinschaft, so lautet die Folgerung, den Abschuss zu erhöhen, um vor allem jungen zukunftsfähigen Bäumchen die Chance zum Wachsen zu geben. Sonst gehen gerade die Baumarten verloren, die zukunftsfähige Wälder brauchen.
Eine Begleitung der Förster bei den nun folgenden Außenaufnahmen durch die Jäger und Jagdgenossen soll neben der dadurch geschaffenen Transparenz auch dem konstruktiven Austausch der Beteiligten im Interesse einer zukunftsfähigen Waldverjüngung dienen.
Forstliches Gutachten 2024 in Bayern
- Wann: Februar bis April, Zeitraum alle drei Jahre.
- Wer: Amt für Ländliche Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Förstern und den Jägern
- Ziel: Situation der Waldverjüngung feststellen als Basis für die Abschussplanung von Schalenwild.
- Abschussempfehlung: Fünf Stufen von deutlich senken bis deutlich erhöhen.













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