Der Gesamtvorstand im Fischereiverein Neunburg hat neue Regelungen der Fangbeschränkungen für den Eixendorfer Stausee beschlossen. Auslöser ist, dass heuer ab September der Hauptsee wegen Revisions- und Bauarbeiten erneut wesentlich abgesenkt wird. Die Verantwortlichen beschlossen deshalb Änderungen bei den Angelbedingungen der Fischerei-Erlaubnisscheine, die bereits seit ersten Juni gelten. Pro Angeltag dürfen nun drei Karpfen, sowie zwei Raubfische (Hecht und/oder Zander) gefangen und entnommen werden. Für alle weiteren Fischarten gelten die bisherigen Regelungen. Der Vorstand weist ferner auf die geltende Entnahmeverpflichtung von Brachsen und Güstern hin. Die Sonderregelung gilt nur für den Bereich des Hauptsees und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Außerdem erinnert die Vereinsführung daran, dass die gesetzlichen und vereinsinternen Schonmaße weiterhin gelten.
Neunburg vorm Wald
02.06.2021 - 17:02 Uhr
Für Angler gelten am Eixendorfer See neue Fangbeschränkungen
von Ludwig Dirscherl
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